Kommission entwirft Leitlinien zur Finanzierung von Telekommunikationsinfrastruktur
Im Kontext der Halbzeitüberprüfung der Strukturfondsinterventionen hat die Kommission bekannt gegeben, dass sie gewisse Leitlinien vorbereitet, die den regionalen und örtlichen Verwaltungen bei der Beurteilung und Auswahl von Investitionsprojekten im Bereich der Telekommunikation helfen sollen. In Regionen mit niedriger Bevölkerungsdichte oder isolierten Ortschaften können Investitionen in Telekommunikationsinfrastrukturen sehr kostspielig für die örtlichen und regionalen Verwaltungen sein. Um diese wirtschaftlichen und sozialen Zwänge zu beseitigen oder zumindest zu verringern, werden Mittel aus den europäischen Strukturfonds zugewiesen, um die Regionen bei der Kofinanzierung des Einsatzes der notwendigen Infrastrukturen wie beispielsweise Breitbandnetze zu unterstützen. Bezüglich der Halbzeitüberprüfung gab der Kommissar für Regionalpolitik Michel Barnier folgenden Kommentar ab: "Die Halbzeitüberprüfung des regionalen Entwicklungsprogramms 2000 bis 2006 ist eine Gelegenheit zur Verstärkung der Mobilisierung europäischer Strukturfondsmittel zu Gunsten der Informationsgesellschaft und ihrer Entwicklung. Diese Leitlinien werden die notwendigen Bedingungen für diese Mobilisierung klären, insbesondere in Bezug auf Themen wie Wettbewerb und Öffnung des [Telekommunikations]-Marktes." Es wird in der Tat erwartet, dass diese Leitlinien einige allgemeine Kriterien und Modalitäten zur Finanzierung von Infrastrukturen der Telekommunikation enthalten. Sie werden insbesondere darauf abzielen, regionale und örtliche Verwaltungen zur Teilnahme an Projekten zu ermutigen, die Bestandteil einer umfassenden Strategie für regionale Entwicklung sind. Die Leitlinien werden außerdem die Transparenz in Bezug auf den Zugang zu Kommunikationsnetzen fördern und versuchen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Um einen umfassenden Ansatz für den Entwurf der Leitlinien bereitzustellen, wird die Kommission dazu alle interessierten Parteien anhören, insbesondere regionale und örtliche Verwaltungen, und sie auffordern, ihre Bemerkungen zu machen und ihre eigenen Ansichten einzubringen. Frist für die Teilnahme am offenen Dialog ist der 2. Juli.