Kommission schlägt EU-Jordanien-Ausschuss für Forschung und Innovation vor
Die Europäische Kommission hat die Einrichtung eines EU-Jordanien-Assoziationsrates und einer Reihe von Unterausschüssen vorgeschlagen, von denen einer sich auf die Forschung und Innovation konzentrieren soll. Der Unterausschuss zu Forschung und Innovation setzt sich aus Vertretern der Europäischen Kommmission und Vertretern der Regierung Jordaniens zusammen. Der Vorsitz wird abwechselnd von den beiden Vertragsparteien geführt. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten werden zu den Sitzungen des Unterausschusses eingeladen. Die Rolle des Unterausschusses besteht darin, die Durchführung des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Jordanien in den folgenden Bereichen zu erörtern: - Ausbau der wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von FTE-Ergebnissen durch Industrie und kleine und mittlere Unternehmen (KMU); - Innovation, Verbreitung von Fachkenntnissen und Technologietransfer; - elektronische Kommunikationsnetze und -dienstleistungen; - Informationstechnologien; - kulturelle Zusammenarbeit und Politik im audiovisuellen Bereich; - Netze für dezentrale Zusammenarbeit. Der Unterausschuss ist nicht befugt, Beschlüsse zu fassen, kann dem Assoziationsrat jedoch Vorschläge unterbreiten.
Länder
Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Jordanien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Vereinigtes Königreich