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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Umfassender Aufgabenbereich der EBLS ermöglicht Öffnung der wissenschaftlichen Risikobewertung, so ihr Direktor

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) hat inzwischen jeden ihrer wesentlichen Grundzüge eingerichtet und ihre erste Stellungnahme abgegeben, so der geschäftsführende Direktor der EBLS Geoffrey Podger im Gespräch mit CORDIS-Nachrichten. Die EBLS ist eine un...

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) hat inzwischen jeden ihrer wesentlichen Grundzüge eingerichtet und ihre erste Stellungnahme abgegeben, so der geschäftsführende Direktor der EBLS Geoffrey Podger im Gespräch mit CORDIS-Nachrichten. Die EBLS ist eine unabhängige Behörde, die für eine unparteiische wissenschaftliche Beratung in allen Angelegenheiten mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit zuständig ist. Seit ihrer Gründung im Februar 2002 wurden vier bedeutende Entwicklungsschritte unternommen, um die Behörde funktionsfähig zu machen. Dazu gehören die Gründung eines Verwaltungsausschusses, ein Beirat und ein wissenschaftlicher Ausschuss sowie Gremien und die Ernennung eines geschäftsführenden Direktors mit seinem ersten Team. Zum Anlass der Gründung der EBLS erklärte Podger, dieser sei Bestandteil einer allgemeinen europaweiten Initiative gewesen, Nahrungsmittelbehörden als Reaktion auf anfallende Lebensmittelrisiken zu gründen: "Alles geht auf die Geschichte von BSE [bovine spongiforme Enzephalitis] zurück. Damals machte sich deutlich bemerkbar, dass diejenigen, die mit dem Management der Situation befasst waren, zu stark von den Gesichtspunkten der Industrie beeinflusst waren und dass der Öffentlichkeit nicht genügend unabhängige Beratungsquellen zur Verfügung standen, um das Handeln der Risikomanager zu hinterfragen. Das war in vielen Ländern der Fall, so auch in meiner Heimat, dem VK. Ich denke, das gleiche Phänomen war auch auf europäischer Ebene spürbar - dass man ernsthaft gewillt war, die so genannten Risikobewerter von den Risikomanagern zu trennen. Die wissenschaftliche Beratung der Kommission in Fragen der Lebensmittelsicherheit oblag zuvor dem Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss (WLA). Wie Podger ausführte, hat die EBLS jedoch einen wesentlich umfassenderen Aufgabenbereich. "Die EBLS unterstützt nicht nur die Kommission, so wichtig diese Funktion auch sein mag. Auch die Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament können sich mit ihren Fragen an die EBLS wenden. Vor allem aber kann die EBLS sich selbst Fragen stellen. Das ermöglicht uns, Lücken zu schließen und dafür zu sorgen, dass diejenigen Fragen gestellt werden, die gestellt werden müssen. [...] Wir nehmen uns tatsächlich etwas Zeit für uns, um uns mit unseres Erachtens wichtigen Fragen zu befassen", sagte er. Die Möglichkeit, sich selbst Aufgaben zu stellen und anfallende Fragen frei zu untersuchen, ist laut Podger für eine funktionierende Beziehung zwischen der EBLS und der Kommission und anderen Risikomanagern von entscheidender Bedeutung. "Auch in diesem Bereich müssen wir meiner Meinung nach eine natürliche und ergänzende Rolle zu der der Generaldirektion Forschung spielen, da unsere Tätigkeit zwangsläufig dazu beiträgt, Themen zu ermitteln, die für die Forschung in Frage kommen." Die zusätzlichen Aufgaben bedeuten auch eine Erhöhung der Ressourcen der EBLS. "Die vorherigen wissenschaftlichen Ausschüsse waren in personeller Hinsicht nicht besonders gut ausgestattet. Aber bis zum Jahr 2005 werden wir 200 bis 300 Mitarbeiter haben, darunter unsere eigenen internen Wissenschaftler, und wir werden sicherstellen, dass sie ganz gezielt eingesetzt werden. Dies wird dazu beitragen, eines der Probleme des früheren Ausschusssystems zu lösen, nämlich die lange Zeit, die oft verging, bis eine Stellungnahme vorgelegt werden konnte. [Dies] war nicht immer mit der Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Diskussion zu erklären", so Podger. Nach Ansicht Podgers sei es in der Tat von entscheidender Bedeutung für die Transparenz, Nachprüfbarkeit und die Einbeziehung der Betroffenen realistische Zeitrahmen aufzustellen und einzuhalten. "Wir arbeiten auf eine echte Beteiligung der Betroffenen bei der Risikobewertung hin [...]. Das ist ein recht deutlicher Unterschied zum vorherigen System, das weitgehend in sich abgeschlossen war, da keine Ressourcen zur Verfügung standen, um mehr tun zu können", sagte er. Podger verwies im Gespräch mit CORDIS-Nachrichten auf ein im Oktober stattfindendes Kolloquium mit Vertretern der Verbraucher und der Industrie, das sich ausführlicher mit diesen Themen befassen wird. "Zu den behandelten Themen wird auch die Frage gehören, wie wir das Risikobewertungsverfahren offener gestalten können. Eine Möglichkeit wäre, Anhörungen zu veranstalten, solange die Arbeit noch im Gange ist, so dass jeder, der dies wünscht, seine Stellungnahme vorbringen kann." Eine andere Möglichkeit bestünde in der Verteilung von Entwürfen für Stellungnahmen, so dass die Möglichkeit gegeben ist, zu intervenieren und etwaige Missverständnisse zu korrigieren, fuhr er fort. Was jedoch die direkte Kommunikation mit der europäischen Öffentlichkeit betrifft, ist Podger der Ansicht, dass die Einrichtungen der Mitgliedstaaten die erste Anlaufstelle bleiben werden. "Wenn es echte Probleme mit der Lebensmittelsicherheit gibt, wendet man sich eher an die zuständige Einrichtung im eigenen Land. Vor allem die Kommunikation im Lebensmittelbereich ist äußerst kultursensibel. Beispielsweise Schadstoffe, die in Deutschland, wo sich die Leute große Sorgen machen, viele Schwierigkeiten verursachen, würden in anderen Ländern wahrscheinlich bei weitem nicht so viele Probleme bereiten", sagte er und verwies auf die laufende Rolle der EBLS als Unterstützer der Mitgliedstaaten durch ihren Beirat. "Die meiste direkte Kommunikation muss von den einzelnen Ländern geführt werden." Obschon die EBLS noch nicht alle Funktionen, insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit Lebensmittelknappheit und Notfällen, ausführt, arbeitet sie laut Podger bereits daran. "Eines unserer langfristigen Projekte befasst sich auch mit der Frage, wie die Risikobewertung für die Biotechnologie durchzuführen ist, die sich definitionsgemäß noch in der Entwicklung befindet, weil mehr Techniken verfügbar und andere Verfahrensweisen bekannt werden." Der zweite, aktuellere Punkt auf der Tagesordnung der EBLS war die Herausgabe ihrer ersten Stellungnahme. "Das Land Oberösterreich hat die Kommission um einen neuen Gesetzentwurf gebeten, der es ihm ermöglicht, sich aus der Gesetzgebung für den Anbau von GV-Kulturen auszunehmen. Um dies zu erwägen, benötigte die Kommission eine wissenschaftliche Stellungnahme darüber, ob es irgendwelche besonderen Umstände in Oberösterreich gibt, die eine solche Vorgehensweise rechtfertigen würden. "Das Biotechnologie-Gremium hat sich mit den vorgelegten Beweisen befasst, und wir haben unsere Stellungnahme abgegeben. Darin kommen wir zu der Schlussfolgerung, dass keine neuen wissenschaftlichen Beweise in Bezug auf Gesundheits- oder Umweltauswirkungen vorliegen, die ein Verbot oder ein anderes Vorgehen bei der GVO-Risikobewertung als das im Allgemeinen in der EU praktizierte rechtfertigen. Diese Stellungnahme geht nun zurück an die Kommission, die darüber entscheiden muss, ob sich Oberösterreich weiterhin nicht an die EU-Gesetzgebung halten muss oder ob die Genehmigung dafür verweigert wird", erklärte Podger.

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