Kommission lehnt GVO-Verbot in Oberösterreich ab
Die Europäische Kommission hat am 2. September verkündet, dass sie einen Antrag Oberösterreichs auf ein dreijähriges Verbot von genetisch veränderten Organismen (GVO) in diesem Land abgelehnt hat. Die Landesregierung Oberösterreichs ist der Meinung, dass ein Verbot notwendig sei, um die biologische und die traditionelle Landwirtschaft sowie die genetischen Ressourcen von Tieren und Pflanzen vor einer Verunreinigung durch GVO zu schützen. Die Kommission führte an, dass sie ihre Entscheidung auf der Grundlage von Konsultationen mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) getroffen habe. Der wissenschaftliche Ausschuss der EFSA kam im Juli zu dem Schluss, dass es keinerlei neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Stützung eines Verbots gebe, und dass die Landesregierung von Oberösterreich keine Nachweise zum Vorhandensein eines landesspezifischen Problems hervorgebracht habe, die solch einen Ansatz rechtfertigten. Das für Umwelt zuständige Kommissionsmitglied Margot Wallström führte aus: "Wir haben die von Österreich notifizierten Maßnahmen genau geprüft und festgestellt, dass hier rechtlich gesehen ein klarer Fall vorliegt." "Ich habe natürlich großen Respekt vor dem Anliegen der österreichischen Regierung, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, und erkenne durchaus an, dass die Koexistenz ein Problem darstellt, das gelöst werden muss. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass diese Bedenken von vielen Regionen in Europa geteilt werden, die eine Möglichkeit gefunden haben, innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens zu einer brauchbaren Lösung zu gelangen." Ein Sprecher der für den Bereich Biotechnologie zuständigen Sektion des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit teilte CORDIS-Nachrichten mit, dass die Österreicher von der Entscheidung der Kommission enttäuscht seien: "Die Öffentlichkeit ist über die Entscheidung verständlicherweise sehr ungehalten, da 90 Prozent den Einsatz von GV-Technologie in der Landwirtschaft ablehnen." Der Sprecher räumte jedoch ein, dass von einem rechtlichen Standpunkt aus betrachtet der Versuch eines landesweiten Verbots von GVO "möglicherweise nicht der beste Weg zur Behandlung des Problems ist".
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