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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Gegen acht Mitgliedstaaten wegen Nichtumsetzung der Biotechnologierichtlinie Verfahren eingeleitet

Die Europäische Kommission leitet gegen acht Mitgliedstaaten ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ein, weil sie die EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen nicht umgesetzt haben. Die Richtlinie 98/44/EG, die me...

Die Europäische Kommission leitet gegen acht Mitgliedstaaten ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ein, weil sie die EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen nicht umgesetzt haben. Die Richtlinie 98/44/EG, die mehr Klarheit über einige Aspekte des Patentrechts im Zusammenhang mit biotechnologischen Erfindungen bringen und außerdem gewährleisten soll, dass strenge ethische Grundsätze eingehalten werden, hätte bis zum 30. Juli 2000 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden sollen. Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Schweden müssen die Richtlinie jedoch noch umsetzen und haben "die förmlichen Aufforderungen in Form von mit Gründen versehenen Stellungnahmen, die ihnen die Kommission im Dezember 2002 zustellte, nicht zufrieden stellend beantwortet". Die Kommission ist der Ansicht, dass die in der Richtlinie vorgesehene Klärung notwenig sei, damit das europäische medizinische, ökologische und wirtschaftliche Potenzial der Biotechnologie voll ausgeschöpft werden kann: "Die Nichtumsetzung dieser Richtlinie bringt den europäischen Biotechnologiesektor ernsthaft ins Hintertreffen." Die Richtlinie ist in einigen Mitgliedstaaten umstritten, da sie die Patentierbarkeit biologischen Materials betrifft, die sich auch auf isolierte Bestandteile des menschlichen Körpers erstrecken kann. Laut der Kommission enthalte die Richtlinie jedoch klare, präzise Bestimmungen zum Schutz der Würde und Integrität des Menschen. Dies hat der EuGH in seinem Urteil vom Oktober 2001 bestätigt. Die Richtlinie wurde aufgestellt, um die Entwicklung biotechnologischer Erfindungen auf EU-Ebene zu fördern. Mit ihr sollten die zahlreichen Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bereinigt und den europäischen Unternehmen Chancengleichheit im Wettbewerb mit japanischen und US-amerikanischen Unternehmen verschafft werden.

Länder

Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden

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