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Verordnung zum Verbot von Antibiotika als Wachstumsförderer in Tierfutter

Am 22. Juli haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Anschluss an eine wissenschaftliche Beratung eine Verordnung zum Verbot von Antibiotika als Wachstumsförderer in Tierfutter angenommen. Mit der Verordnung sollen Substanzen verboten werden, die bereits in...

Am 22. Juli haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Anschluss an eine wissenschaftliche Beratung eine Verordnung zum Verbot von Antibiotika als Wachstumsförderer in Tierfutter angenommen. Mit der Verordnung sollen Substanzen verboten werden, die bereits in der Humanmedizin verboten wurden, nämlich Monensin-Natrium, Salinomycin-Natrium, Avilamycin und Flavophospholipol. Die Entscheidung zum Verbot dieser Substanzen basiert auf Empfehlungen des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses, einem wissenschaftlichen Gremium, das für die Beratung der Kommission in Fragen der Lebensmittelsicherheit zuständig ist. In wissenschaftlichen Stellungnahmen zu diesem Thema hat der Ausschuss die stufenweise Einstellung der Verwendung jeglicher Antibiotika als Wachstumsförderer bei gleichzeitiger Gewährleistung der Tiergesundheit empfohlen. Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz David Byrne begrüßte die endgültige Annahme: "Mit dieser Verordnung werden die Gemeinschaftsvorschriften über die Sicherheit von Futtermitteln verschärft und das Verbot der Verwendung von Antibiotika als Wachstumsförderer in der EU abgeschlossen. Diese beiden Ziele sind von großer Bedeutung für die EU-Strategie im Bereich der Lebensmittelsicherheit und für weitreichendere Überlegungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit." Die Verordnung zielt ferner auf eine Verschärfung der Gesetze zur Sicherheitsbewertung und Vermarktungsgenehmigung für Futterzusätze ab. Zuständig für die Bewertung der Sicherheit von Zusätzen wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) sein. Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Stellungnahme der EBLS wird die Kommission einen Verordnungsentwurf vorschlagen, durch den neue Zusatzstoffe nur noch für zehn Jahre genehmigt werden. Nach zehn Jahren müssen Unternehmen eine Neubewertung und Neuzulassung ihrer Produkte beantragen. Die Verordnung wird nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union später in diesem Jahr in Kraft treten.