Kommission veröffentlicht Leitlinien für Koexistenzstrategien und geeignete Verfahren
Die Europäische Kommission hat eine Liste mit Leitlinien basierend auf Forschungsergebnissen veröffentlicht, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Strategien und geeigneten Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter (GV), konventioneller und ökologischer Kulturen unterstützt werden sollen. In den Leitlinien heißt es, dass viele Faktoren zur Bestimmung von Wirksamkeit und Kosteneffizienz bei Koexistenzpraktiken häufig spezifisch für nationale und regionale Merkmale und Landwirtschaftsverfahren sind, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten und in verschiedenen nationalen Regionen sehr unterschiedlich sein können. Angesichts dieser Tatsache legen die Leitlinien die allgemeinen Grundsätze sowie die technischen und verfahrenstechnischen Aspekte fest, die in Betracht gezogen werden müssen, und beschreiben mögliche Maßnahmen, die für eine Umsetzung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene angepasst werden könnten. Franz Fischler, EU-Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei, hob die Bedeutung der Anpassung der Koexistenzstrategien an ihre Umgebung hervor: "Wir möchten sicherstellen, dass Landwirte in der Lage sind, die von ihnen gewählten Arten landwirtschaftlicher Kulturen anzubauen, seien es GV-, konventionelle oder ökologische Kulturen. Daher benötigen wir Maßnahmen, die ihre Koexistenz sicherstellen. Was ein wirksames und kosteneffizientes geeignetes Verfahren ist, hängt von den nationalen, regionalen und lokalen Bedingungen ab. Ein EU-weiter allgemeingültiger Ansatz ist daher nicht möglich", sagte er. Laut der allgemeinen Grundsätze der Leitlinien müssen die Ansätze an die Koexistenz in einer transparenten Art und Weise - basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen - sowie in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten entwickelt werden. Eine solche Transparenz sollte ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Landwirte aller Produktionsarten sicherstellen. Die Leitlinien legen dar, dass Landwirte in der Lage sein sollten, den von ihnen bevorzugten Produktionstyp zu bestimmen, ohne dass es notwendig wäre, bereits etablierte Produktionsmuster in der Nachbarschaft zu ändern. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass Landwirte, die eine neue Produktionsart in einer Region einführen, während der Einführungsphase die Verantwortung für die notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der Beimischung übernehmen. Zusätzlich zur Anerkennung der lokalen und regionalen Aspekte der Koexistenz wird in den Leitlinien festgestellt, dass die Maßnahmen auch auf die unterschiedlichen Kulturarten abgestimmt sein sollten, da die Wahrscheinlichkeit einer Beimischung von einer Kultur zu einer anderen sehr variieren kann. Während für Ölraps die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, ist sie für Kulturen wie z.B. Kartoffeln sehr viel geringer. Eine ständige Überwachung und Bewertung sowie der rechtzeitige Austausch von geeigneten Verfahren werden außerdem als Voraussetzungen für die allmähliche Verbesserung der Maßnahmen genannt. Es ist zu erwarten, dass die Leitlinien den umfangreichen regelsetzenden Rahmen, den die EU für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie mit Futter- und Nahrungsmitteln, die aus solchen Organismen gewonnen werden, aufgestellt hat, ergänzen werden.