MdEP verabschieden Entschließung über das Patentieren computerimplementierter Erfindungen
Die MdEP stimmten am 24. September für eine legislative Entschließung über das Patentieren computerimplementierter Erfindungen. Die Abstimmung erfolgte nach Monaten intensiver Diskussion und Lobbyarbeit, die nach Ansicht einiger MdEP so aggressiv verlaufen sei wie noch nie. Bei der Eröffnung einer Debatte am 23. September sagte das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Frits Bolkestein, dass die Kampagnen gegen die Richtlinie auf Halbwahrheiten und Missverständnissen beruht hätten. "Ziel der Richtlinie ist weder die Abschaffung noch die Ausweitung der Patentierbarkeit reiner Computerprogramme, sondern in erster Linie die Klärung des Umfangs der Patentierbarkeit und die Harmonisierung auf der Grundlage bestehender Praktiken", sagte er. "Nichts wird patentierbar, das nicht bereits unter das bestehende Patentrecht fällt", betonte das Kommissionsmitglied. Die Richtlinie bezieht sich auf computerimplementierte Erfindungen, die wie folgt beschrieben werden: "Jede Erfindung im Sinne des europäischen Patentübereinkommens, zu deren Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die in ihren Implementationen außer den technischen Merkmalen, die jede Erfindung beisteuern muss, mindestens ein nichttechnisches Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise mit einem oder mehreren Computerprogrammen realisiert wird." Die MdEP bestanden auf einer Änderung, in der Bereiche angegeben sind, die von der Richtlinie ausgenommen sind. Die MdEP waren sich einig, dass eine computerimplementierte Erfindung nicht lediglich deshalb als technischer Beitrag betrachtet werden dürfe, weil dabei ein Computer, Netzwerk oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung verwendet wird. Nach Ansicht des Parlaments sind folglich Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computerprogramm eingesetzt wird und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder andere Methoden angewendet werden, nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung keine technischen Wirkungen erzeugen. Um weitere Bedenken zu zerstreuen, forderten die MdEP die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass in allen Fällen, in denen der Einsatz einer patentierten Technik nur zu einem bestimmten Zweck (z.B. die Konvertierung der in zwei verschiedenen Computersystemen oder -netzen verwendeten Konventionen, um die Kommunikation und den Austausch von Dateninhalten zwischen ihnen zu ermöglichen) benötigt wird, diese Verwendung nicht als Patentverletzung gilt. In seiner Rede vor der Abstimmung betonte das spanische MdEP Medina Ortega, dass es sich nicht um eine Richtlinie für die Patentierung von Software handle, und betonte, dass dieses Gesetz notwendig sei, um der Tendenz entgegenzuwirken, zu viele Patente und Schutzrechte zu erteilen, was verheerende Folgen für Forschung und Entwicklung habe. Auch das irische MdEP Proinsias de Rossa betonte, dass gehandelt werden müsse, indem er sagte: "Nichtstun können wir uns nicht erlauben", da Rechtssicherheit für die Informationstechnologie (IT)-Branche lebensnotwendig sei. Gegner der Richtlinie führten dagegen an, dass das vorgeschlagene Gesetz der Innovation durch kleine Unternehmen ein Ende mache, da die Erstellung neuer Programme die Patentrechte größerer Unternehmen verletze und mit höheren Kosten verbunden sei. Allerdings haben die Zusagen des Parlaments und der Kommission auch in der Branche Resonanz gefunden. "Die Richtlinie ist tatsächlich im Großen und Ganzen kaum mehr als Flickwerk, das die derzeit undurchsichtige Rechtslage klären soll", so der britische IT-Experte Alex Batteson am 24. September. "Die Richtlinie erklärt insbesondere, welche Software in Europa derzeit durch ein Patent geschützt werden kann und welche nicht. Ironischerweise könnte die Richtlinie so tatsächlich kleinen Softwareentwicklern nützen." Batteson führte den Gedanken weiter aus und erläuterte, dass es für kleinere Unternehmen klarer wird, welche von ihnen entwickelte Software patentwürdig ist. "Dies dürfte eher einen Anreiz darstellen, als alle ihre Ideen ungeschützt zu lassen." Die Debatte dürfte damit jedoch noch nicht zu Ende sein, da mehrere vom Parlament verabschiedete Änderungen im Voraus als "für die Kommission unannehmbar" bezeichnet wurden.