Kommission veröffentlicht Erhebung über die Konzepte der Mitgliedstaaten in der Stammzellenforschung
Um die laufende Diskussion über Forschungsmaßnahmen, bei denen menschliche embryonale Stammzellen eingesetzt werden, durch Hintergrundinformationen zu bereichern, hat die Kommission eine aktuelle Erhebung über die regulatorischen Ansätze der Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorgelegt. In der Einführung des Berichts heißt es: "Je nach ethischer, philosophischer und religiöser Tradition bestehen unterschiedliche Meinungen über die Legitimität von Experimenten unter Einsatz menschlicher Embryos." Aus diesem Grund weichen auch die Regelungen der einzelnen Länder weit voneinander ab. Aus der Erhebung ergibt sich, dass die Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen Embryos in Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, den Niederlanden, Schweden und dem VK erlaubt ist, während dies in Deutschland, Frankreich, Irland, Österreich und vor allem Spanien, wo praktisch keine Ausnahmen bestehen, nicht der Fall ist. In Luxemburg, Italien und Portugal bestehen zurzeit keine einschlägigen Gesetze. Durch eine Umfrage bei den nationalen Ethikräten oder ähnlichen Gremien in den Mitgliedstaaten hat die Kommission erfahren, dass mehrere Mitgliedstaaten zurzeit ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen überarbeiten. So liegt etwa in Italien dem Senat zurzeit ein Vorschlag für Rechtsvorschriften vor, der bereits von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde. Er soll alle Experimente an menschlichen Embryos, die Herstellung von Embryos zu Forschungszwecken und jegliche Vernichtung von menschlichen Embryos verbieten. Im Gegensatz dazu könnte es in Spanien bald zu einer Lockerung der Gesetze über die Forschung unter Einsatz von menschlichen Embryos kommen, denn dem Parlament liegt ein Gesetzentwurf der Regierung vor, der die Forschung unter Einsatz von überzähligen, eingefrorenen Embryos gestattet, sofern diese nicht mehr zu Fortpflanzungszwecken eingesetzt werden können und der Spender seine Einwilligung gegeben hat. Ferner hat der schwedische Parlamentsausschuss über genetische Integrität eine Untersuchung der nationalen Gesetze zur Regelung der Stammzellenforschung durchgeführt und schlägt vor, dass die Herstellung befruchteter Eier zu Forschungszwecken nicht verboten werden sollte. Im Bericht heißt es jedoch, dass die nichtlegislative Natur der Vorschläge des Ausschusses vor allem das Ergebnis des umfangreichen "Gesetzes über die ethische Prüfung von Forschungen unter Einbeziehung des Menschen" ist, das 2004 in Kraft tritt und für alle Forschungsmaßnahmen, bei denen identifizierbares menschliches Material eingesetzt wird, eine ethische Prüfung vorschreibt. Darüber hinaus untersucht die Erhebung, ob in den einzelnen Ländern eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema angelaufen oder geplant ist. Darüber hinaus wurde ein zweiter Bericht veröffentlicht, der auf einer ähnlichen Erbung in den Beitrittsländern, assoziierten Ländern des Sechsten Rahmenprogramms und bestimmten Drittstaaten basiert.
Länder
Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Vereinigtes Königreich