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Inhalt archiviert am 2023-01-20

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Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Unterstützung von Unternehmen in Notlagen

In einem neuen Bericht der Kommission mit dem Titel "Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn", der am 29. Januar veröffentlicht wurde, wird beleuchtet, wie sinnvoll eine externe Beratung ist, um Unternehmen vor dem Scheitern zu bewahren. Der Bericht wurde von Sachverständigen...

In einem neuen Bericht der Kommission mit dem Titel "Umstrukturierung, Konkurs und Neubeginn", der am 29. Januar veröffentlicht wurde, wird beleuchtet, wie sinnvoll eine externe Beratung ist, um Unternehmen vor dem Scheitern zu bewahren. Der Bericht wurde von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und Norwegen erarbeitet. Darin wird die Art und Weise analysiert, in der das Überleben von Unternehmen und ein Neubeginn durch nationales Insolvenzrecht behindert wird. Bewertet werden ferner die Auswirkungen der sozialen Stigmatisierung, die gescheiterte Unternehmer erfahren, wenn sie keinen Neubeginn wagen möchten. In den Schlussfolgerungen des Berichts wird der Beitrag beleuchtet, den eine externe Beratung bei der Vermeidung von Insolvenz leisten kann, sowie die Bedeutung eines modernen, vorhersehbaren Insolvenzrechts, das die Einleitung geeigneter Vergleichsverfahren fördert. Die Sachverständigen weisen auch darauf hin, dass unbedingt zwischen betrügerischen und ehrlichen Schuldnern unterschieden werden muss, um die Erfolgsrate bei einem Neubeginn zu verbessern. Die Kommission hofft, dass der Bericht zu einer Reform des Insolvenzrechts in den EU-Mitgliedstaaten beitragen wird. Großbritannien und Spanien haben ihr Insolvenzrecht kürzlich aktualisiert, Frankreich, Italien und Portugal sind derzeit mit einer entsprechenden Reform befasst. Neben allgemeinen Schlussfolgerungen umfasst der Bericht auch Indikatoren, Benchmarks und bewährte Verfahren zu Themenbereichen wie Frühwarnsysteme für Unternehmen in Notlagen, Rechtssysteme, Insolvenzverfahren und gesellschaftliche Einstellungen zu Unternehmensinsolvenzen.