Kommission schlägt Schaffung eines im Schnellverfahren ausgestellten "Wissenschaftsvisums" vor
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie und zwei Empfehlungen angenommen, der darauf abzielt, "Wissenschaftsvisa" einzuführen, um die Einreise von Forschern aus Drittländern in die EU sowie die Freizügigkeit innerhalb der EU zu erleichtern. Raffaele Liberali, Direktor der Direktion "Menschlicher Faktor, Mobilität und Marie-Curie-Aktivitäten" der Generaldirektion Forschung der Kommission, erklärte gegenüber CORDIS News, dass die Vorschläge seiner Ansicht nach einen wichtigen Schritt darstellen. "In einer Zeit, in der beispielsweise die USA eine entgegengesetzte Richtung einschlagen, leitet die EU Schritte ein, um Kurzaufenthalte von Forschern aus anderen Teilen der Welt zu erleichtern. Dies stellt ein wahres 'Fenster der Gelegenheit' dar", sagte Liberali. Die Vorschläge, bei denen es sich um das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Generaldirektion Justiz und Inneres sowie der GD Forschung handelt, beinhalten einige Schlüsselelemente. Zunächst einmal sehen sie die Einführung eines Schnellverfahrens für die Erteilung der Einreiseerlaubnis für Forscher vor, durch das die Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten verpflichtet sind, binnen 30 Tagen eine Aufenthaltsgenehmigung auszustellen. Eine wichtige Rolle sollen auch die zugelassenen Forschungseinrichtungen spielen, in denen die ausländischen Forscher während ihres Aufenthaltes arbeiten. Diese sind verpflichtet, für jeden einzelnen Forscher die "Aufnahme" in einem Vertrag zu bestätigen, der die Existenz eines gültigen Forschungsprojekts sowie die Tatsache bescheinigt, dass der Forscher über die notwendigen wissenschaftlichen Fertigkeiten, finanziellen Mittel und eine Krankenversicherung verfügt. "Erhält ein Forscher eine Aufenthaltsgenehmigung, so kann er sich innerhalb der Schengen-Staaten frei bewegen, um an Veranstaltungen oder Tagungen teilzunehmen. Wenn der Forscher seinen Aufenthalt in der EU verlängern möchte, ist es nicht mehr notwendig, in das Heimatland zurückzukehren, um den Antrag zu stellen", erklärte Liberali gegenüber CORDIS News. Des Weiteren wird die Definition von "Forscher" im Rahmen der neuen Maßnahmen absichtlich weitläufig gehalten. "Sie bezieht sich auf alle qualifizierten Personen im Wissens- und Innovationsprozess", sagte Liberali. Ferner wird die neu zu schaffende einfache Aufenthaltsgenehmigung sämtliche Arten von Forschungsverträgen abdecken, wie z.B. Forschungsstipendien, praktische Ausbildungskurse und Stipendien. Liberali berichtete als weiteren Beweis für die praktische und konkrete Natur der Vorschläge darüber, wie die Forschungs- und Innenminister der Mitgliedstaaten die Maßnahmen bereits im Rahmen des offenen Koordinierungsmechanismus diskutiert haben, um eine Einigung über grundlegende in den Vorschlägen enthaltene Prinzipien zu erzielen und die Annahme der Vorschläge zu beschleunigen. Mit den beiden die Richtlinie begleitenden Empfehlungen werden die Mitgliedstaaten zudem aufgefordert, die Umsetzung der Maßnahmen freiwillig zu beschleunigen. Tatsächlich wurde die Annahme der Richtlinie bereits als Priorität sowohl für die irische als auch die niederländische EU-Präsidentschaft vereinbart. Liberali schloss mit der Aussage ab, er hoffe dass eine politische Einigung schon im Sommer 2004 erzielt werde.