Ausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt EU-Visa für Forscher aus Drittländern
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments hat die Vorschläge für eine Sonderaufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Forscher unterstützt. Die Motivation für eine derartige Erlaubnis besteht darin, die besten Forscher aus der ganzen Welt zu ermuntern, zeitweise in der EU zu arbeiten. Das Parlament wird zu dieser Gesetzgebung lediglich konsultiert, sodass sämtliche Änderungsanträge, die es einbringt, nicht verbindlich sind. Dennoch haben die MdEP einen Änderungsantrag gestellt, der darauf abzielt, die Rechte der Forscher besser zu schützen. Die Richtlinie würde Europa attraktiver für internationale Forscher machen, indem ihnen eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis mit einigen Privilegien, die sich von einem normalen Visum unterscheiden, angeboten würde: Sobald ein Wissenschaftler von einer Gastgeber-Forschungsorganisation in der EU eingeladen wird, ein Forschungsprojekt für länger als drei Monate durchzuführen, wäre diese Person berechtigt, innerhalb von weniger als 30 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Projekts in dem betreffenden Mitgliedstaat zu erhalten, ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Der langsame Fortschritt bei der Einführung derartiger Vorschriften wurde in einem aktuellen Buch von Philippe Busquin als eine seiner größten Frustrationen während seiner Zeit als EU-Forschungskommissar hervorgehoben. Busquin leitete Diskussionen zu dem Thema kurz nach seiner Ernennung zum Kommissar ein, aber als seine Amtszeit fünf Jahre später endete, waren nur sehr wenige Fortschritte erzielt worden. "Ich denke, dass das enorme Problem für Europa heute darin besteht, dass es sich im Verhältnis zum Rest der Welt zu langsam bewegt. Unsere Konkurrenten [...] haben Entscheidungen zehnmal schneller als wir getroffen." Die MdEP nutzen Änderungsanträge, um zu beantragen, dass obligatorische Vorschriften zur Familienzusammenführung ergänzt werden, sodass direkte Familienangehörige das Recht haben, den Forscher zu begleiten. Der Rat möchte, dass diese Maßnahmen für die Mitgliedstaaten optional sind. Die MdEP wünschen außerdem, dass der Forscher und seine Angehörigen vollständigen Zugang zum nationalen Krankenversicherungssystem haben und einen Teil der Forschung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen können. Das gesamte Parlament wird am 1. April über die Vorschläge abstimmen.