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Inhalt archiviert am 2023-01-20

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Sachverständigengruppe legt 25 Empfehlungen über Gentests vor

Eine Gruppe von europäischen Sachverständigen hat 25 Empfehlungen über die ethischen, rechtlichen und sozialen Auswirkungen von Gentests veröffentlicht. Die Empfehlungen beinhalten die Forderung nach einer Untersuchung seltener Krankheiten sowie einen Regulierungsrahmen, der u...

Eine Gruppe von europäischen Sachverständigen hat 25 Empfehlungen über die ethischen, rechtlichen und sozialen Auswirkungen von Gentests veröffentlicht. Die Empfehlungen beinhalten die Forderung nach einer Untersuchung seltener Krankheiten sowie einen Regulierungsrahmen, der umreißt, wann derartige Tests durchgeführt werden und welche Verwendung die Ergebnisse finden sollen. Die Empfehlungen bilden die Grundlage für einen Kongress, der am 6. und 7. Mai in Brüssel stattfindet. Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit zur Beurteilung, ob die Empfehlungen, die sowohl als "Verfahrenskodex" als auch als "Aktionsplan" beschrieben werden, von den Interessengruppen vollkommen verstanden und alle Bereiche adäquat abgedeckt wurden. Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms im Jahr 2001 hat die Türen zu einer maßgeschneiderten Therapie und der potenziellen Entwicklung neuer Arzneimittel zur Behandlung genetischer Störungen geöffnet. Bis heute wurde bereits eine Reihe von genetischen Testverfahren entwickelt, und die Möglichkeit des Gentests hat einen bedeutenden Einfluss auf die bei medizinischen Therapien und der Gesundheitsvorsorge eingesetzten Methoden und Strategien. Da diese neuen medizinischen Anwendungen mit ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen einhergehen, sah die Europäische Kommission die Notwendigkeit für eine "sorgfältige Überlegung" und "eine geeignete Strategie [...] zur Gewährleitung des maximalen Potenzials an Gesundheitsinnovation". Die von der Kommission aufgestellte Sachverständigengruppe brachte Vertreter aus der Industrie, die genetische Testverfahren herstellen und verwenden, Nichtregierungsorganisationen (NRO) sowie auf Recht, Philosophie, Ethik und Medizin spezialisierte Wissenschaftler und Akademiker zusammen. Der britische MdEP Eryl McNally führte der Vorsitz der Gruppe. Alle Mitglieder der Gruppe vertraten die Ansicht, dass "Gentests einen Fortschritt für die Gesundheitsvorsorge bedeuten und eine Gelegenheit bieten, die potenziell zu Entwicklungen in der Präventivmedizin führen kann". Sie anerkannten außerdem, dass es "keinen Fortschritt ohne Kosten und Investitionen" gebe und dass "jeder Fortschritt sowohl positive als auch negative Auswirkungen" habe. Die Empfehlungen werden unter den drei folgenden Überschriften aufgeführt: "Allgemeiner Rahmen", "Implementierung von genetischen Testverfahren im Gesundheitssystem" und "Gentests als Forschungsinstrument". Die allgemeinen Empfehlungen beziehen die Notwendigkeit eines umfassenden Konsens über eine Definition der Gentests ein. Die Europäische Kommission sollte darüber nachdenken, bei diesem Thema die Initiative zu ergreifen, stellt das Papier fest. Die Empfehlungen in diesem Abschnitt berücksichtigen auch den Bedarf an der Überwachung der öffentlichen Meinung über Gentests, der Bereitstellung klarer Informationen über die Tests und aller verwandten Aspekte sowie der stärkeren Berücksichtigung dieses Themas in den Lehrplänen der Bildungseinrichtungen. Unter der Überschrift "Implementierung von genetischen Testverfahren im Gesundheitssystem" gibt die Sachverständigengruppe Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass den Patienten genetische Testverfahren stets zur Verfügung stehen, sie sich diesen aber auf freiwilliger Grundlage unterziehen. Die Sachverständigengruppe fordert auch einen rechtlichen Rahmen zur Gewährleistung der Qualitätsstandards sowie klare Leitlinien über Datenschutz, Vertraulichkeit und Privatsphäre. Diagnosetests für seltene genetische Erkrankungen werden als eine "dringliche Angelegenheit" hervorgehoben, und die Gruppe empfiehlt daher "ein Anreizsystem auf EU-Ebene für die systematische Entwicklung von genetischen Testverfahren für seltene Krankheiten zu entwickeln und finanziell zu unterstützten". Über die Verwendung von Gentests als Forschungsinstrument äußert sich die Sachverständigengruppe sehr genau. Maßnahmen sollten "von den Mitgliedstaaten ergriffen werden um zu gewährleisten, dass die Genehmigung eines Prüfungsausschusses eingeholt wird, bevor die Forschungsaktivitäten durchgeführt werden." Das Papier legt ferner nahe, dass die Europäische Kommission den Bedarf an harmonisierten Standards für Forschungsvorhaben bewertet, die die Verwendung menschlicher Proben einbeziehen, und dass die Kommission die Untersuchung der ethischen und sozialen Aspekte der humangenetischen Forschung finanziert. Mitglieder der Sachverständigengruppe werden auf dem Kongress jede der Empfehlungen vorstellen. Die Interessengruppen werden zu Reaktionen aufgefordert. Zu den Sprechern gehören der EU-Forschungskommissar Philippe Busquin, der amerikanische Ethikexperte Arthur Caplan, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats Spiro Simitis und Vertreter von NRO und der Industrie aus ganz Europa.

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