Kommission antwortet auf die Bewertung des 5.RP durch den Rechnungshof
Die Europäische Kommission hat auf einen Bericht des Europäischen Rechnungshofs geantwortet, der verschiedene Aspekte des Fünften Rahmenprogramms (5.RP) kritisiert, und auf die im Sechsten Rahmenprogramm erzielten wichtigsten Vereinfachungen verwiesen. Hauptkritikpunkt im Bericht des Rechnungshofs war die Komplexität des 5.RP. Dies zeige sich laut dem Bericht in vielen unterschiedlichen Aspekten des Programms, u.a. in der Regelung zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Europäischen Kommission, der Verwaltung der sieben Spezifischen Programme des 5.RP durch fünf Generaldirektionen und dem GD-internen System der Berichtserstattung an das obere Management. Diese Vielschichtigkeit führe wiederum zu einer acht- bis neunmonatigen Verzögerung vom Eingang der Vorschläge bis zur Unterzeichnung eines Vertrags und Fehlern bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Kostenforderungen. "Die Kommission hat als Teil des 6.RP eine tiefgreifende Reform der vertraglichen und finanziellen Vereinbarungen für Gemeinschaftsforschungsprogramme eingeleitet," erklärt die Kommission in ihrer 29 Seiten umfassenden Antwort auf den Bericht des Rechnungshofs. "Das 6.RP ist viel einfacher, was die Umsetzung von Forschungsvorhaben angeht. [...] Das Kostenerstattungssystem für das 6.RP lässt sich sowohl aus Sicht der Teilnehmer als auch aus Sicht der Kommissionsabteilungen leichter umsetzen. Daher sollte es die finanziellen Interessen der Gemeinschaft effektiver schützen." Ein Vorschlag der Kommission zur weiteren Vereinfachung des Kostensystems für 6.RP im Einklang mit früheren Empfehlungen des Rechnungshofs wurde sowohl vom Parlament als auch vom Rat zurückgewiesen. In Erwiderung der im Bericht ausgedrückten Unzufriedenheit über die Beteiligung von fünf GD an der Verwaltung des Programms erklärt die Kommission, dass diese Struktur "Synergien ermöglicht hat, die zwischen den Forschungsaktivitäten und anderer Gemeinschaftspolitiken entwickelt wurden. "Die Kommission fügt hinzu, dass der Einsatz von Verwaltungsinstrumenten einschließlich zentraler Servicefunktionen "die Kommissionspolitik einer verstärkten Koordination zwischen den Dienststellen widerspiegelt". Der Europäische Rechnungshof merkt an, dass die Kommission kein gemeinsames oder integriertes Informationstechnologie (IT)-System für die Laufzeit des 6.RP entwickelt habe. Die genutzten Systeme seien "nicht zweckmäßig, nicht zuletzt wegen ungenügender Investitionen", heißt es im Bericht. Die Antwort der Kommission verweist darauf, dass die IT-Unterstützung im 5.RP gegenüber dem 4.RP besser sei und sie die Umsetzung eines neuen IT-Systems noch in diesem Jahr verspreche. Tatsächlich ist das elektronische System für die Vorbereitung und Weiterleitung von Online-Vorschlägen für alle Aufforderungen zur Vorschlagseinreichung voll einsatzfähig. Die Kommission ist sich des Problems der überhöhten Kostenangaben durch Zuwendungsempfänger bewusst und hat Schritte unternommen, die Kontrollen im Rahmen des 6.RP zu verbessern. Das Problem im 5.RP war, dass die finanziellen Beiträge der Kommission auf der Grundlage angefallener zuschussfähiger Kosten, die vom Zuwendungsempfänger angegeben wurden, gezahlt wurden. "Die Richtigkeit dieser Kosten und deren Übereinstimmung mit den Vertragsbestimmungen können von der Kommission vor der Zahlungsgenehmigung nicht vollständig und fehlerfrei überprüft werden," erklärt die Kommission. Im 6.RP wurde daher die Verpflichtung zur Vorlage von Auditzertifikaten von Seiten der Zuwendungsempfänger vor Erstattung eingeführt. Die Kommission schließt ihre Ausführungen mit der Garantie, dass sie "sicherstellen wird, dass das Verwaltungsmodell des Rahmenprogramm weiter entwickelt wird, auch wenn der Vorschlag für das künftige 7.RP eingereicht wird, und sich dabei insbesondere auf Rationalisierungsverfahren konzentrieren wird."