EUROHORCs verständigen sich auf Leitlinien zur Gründung eines Europäischen Forschungsrats (EFR)
Die Präsidenten und Vorsitzenden der europäischen Forschungsförderorganisationen (EUROHORCs) haben sich angesichts der zunehmenden Konkretisierung der Debatte über die Einrichtung eines Europäischen Forschungsrats (EFR) auf Leitlinien für die Gründung einer solchen Organisation verständigt. Das von den EUROHORCs zu diesem Zweck vorgelegte Grundsatzpapier richtet sich an die Forschungsgemeinschaft in Europa sowie an die zukünftigen "Eigentümer" der neuen Institution, d.h. Geldgeber und Interessengruppen. Das Grundsatzpapier enthält keine wesentlichen Neuerungen im Vergleich zu bereits veröffentlichten Beiträgen anderer Organisationen zu diesem Thema. Gefordert wird ein schlanker, autonomer EFR. Einziges Kriterium für Förderentscheidungen müsse wissenschaftliche Exzellenz sein, förderwürdig seinen Grundlagenforschungsteams aus allen wissenschaftlichen Bereichen. Das Grundsatzpapier umfasst zudem einige detaillierte Vorschläge zur Struktur des EFR, der von einem Leitungsgremium geführt werden soll, sowie zum zunächst einzusetzenden Finanzierungsinstrument. "Die EUROHORCs veröffentlichen diese Leitlinien jetzt, weil die Aussichten auf eine Förderung der Grundlagenforschung durch eine außerhalb der EU-Kommission angesiedelte Organisation als Teil des Siebten Rahmenprogramms 2006 - 2010 inzwischen sehr konkret sind", ist in einer Stellungnahme der EUROHOCs zu lesen. Der Präsident der EUROHORCs, Professor Ernst-Ludwig Winnacker, fügte hinzu: "Dass die Politik in Europa - d.h. die Regierungen und die Kommission - dabei ist, sich auf eine Förderung der Grundlagenforschung zu einigen, ist ein Durchbruch. Dass sie dabei die Unterstützung und den Dialog mit der Wissenschaft und mit den Organisationen der Forschungsförderung [...] sucht, ist eine Chance. Diese Chance sollte man jetzt ergreifen." In dem Grundsatzpapier bringen die 37 Präsidenten aus 20 europäischen Staaten zum Ausdruck, dass das Konzept eines Europäischen Forschungsrats einen Eckpfeiler des europäischen Forschungsraums bilden müsse. Der EFR solle dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas in Wissenschaft und Forschung global sicherzustellen. Ein zukünftiger EFR müsse unabhängig von der Europäischen Kommission und von Regierungsvorgaben agieren können. Er müsse über eine schlanke und gleichzeitig hochprofessionelle Struktur verfügen und von einem aus "hochrangigen Forschern" bestehenden Leitungsgremium geführt werden. Das Leitungsgremium müsse für sämtliche Finanzierungsentscheidungen, Strategien und kontinuierlichen Bewertungen allein verantwortlich sein und den "Eigentümern" des EFR Bericht erstatten. Im Grundsatzpapier wird darauf hingewiesen, dass sich das Leitungsgremium zwar aus Vertretern aller Forschungsbereiche zusammensetzen solle, "Quoten für spezielle wissenschaftliche Gebiete, Regionen, Geschlecht und Alter jedoch zu vermeiden sind". Ferner dürfe es keine institutionelle Vertretung wissenschaftlicher oder anderer europäischer Institutionen oder Behörden geben. Auf die Frage nach den für den EFR einzusetzenden Finanzierungsinstrumenten führen die EUROHORCs an, dass eine definitive Liste von Instrumenten noch zu erarbeiten und es daher sinnvoll sei, sich zunächst auf ein Instrument zu beschränken - die Finanzierung einzelner Forscher und ihrer Teams über flexible Stipendien, die keine spezifischen Sollvorgaben umfassen und die gesamten Forschungskosten abdecken.