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Inhalt archiviert am 2023-01-20

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Frankreich sagt Nein zum Klonen von Menschen

Das französische Parlament stimmte am 9. Juli nach dreijährigen Beratungen einem bioethischen Gesetzesentwurf zu, in dem die Verwendung menschlicher Embryos in der Forschung erlaubt, das Klonen von Menschen jedoch als "Verbrechen gegen die Spezies Mensch" verboten wird. Das n...

Das französische Parlament stimmte am 9. Juli nach dreijährigen Beratungen einem bioethischen Gesetzesentwurf zu, in dem die Verwendung menschlicher Embryos in der Forschung erlaubt, das Klonen von Menschen jedoch als "Verbrechen gegen die Spezies Mensch" verboten wird. Das neue Gesetz "erlaubt die Einführung eines Textes, mit dem versucht wird, einen Mittelweg zwischen den Hoffnungen der einen und den Ängsten der anderen zu finden", erklärte der französische Gesundheitsminister Philippe Douste-Blazy. Er hob hervor, dass es sich beim reproduktiven und beim therapeutischen Klonen "um zwei verschiedene Dinge handelt", und fügte hinzu: "Wir müssen mit den Europäern gemeinsam kämpfen [...] um unseren Widerwillen gegenüber dem reproduktiven Klonen auszudrücken. Jede Form des reproduktiven Klonens muss als Verbrechen gegen die Menschheit betrachtet werden." In Anbetracht der ethischen Kontroversen wie z.B. beim Klonen des Schafs Dolly im Jahr 1997, der Bekanntgabe der Geburt eines geklonten Babys durch die Raelian-Sekte im Jahr 2002 sowie der Arbeit südkoreanischer Forscher, denen es in diesem Jahr gelang, menschliche Embryos für die Verwendung von Stammzellen zu klonen, haben die französischen Parlamente Schritt für Schritt nach einer legislativen Antwort gesucht. Das Thema wurde erstmalig 1994 unter der Regierung von Lionel Jospin angeschnitten. Die aktuelle Gesetzesvorlage unterscheidet sich jedoch stark von diesem ursprünglichen Text, der ein viel weitreichenderes Bioethik-"Paket" darstellte. Viele französische Wissenschaftler warten bereits ungeduldig darauf, dass die Verwendung von überzähligen, tiefgefrorenen menschlichen Embryos (In-vitro-Befruchtung, ohne Elternprojekt) sowie Stammzellen in der Forschung innerhalb der nächsten fünf Jahre zugelassen werden. Stammzellen entstehen in den ersten Tagen der Schwangerschaft und können sich in jede Zell- oder Gewebeform des Körpers verwandeln. Man hofft, dass sie bei der Erforschung von Therapien gegen Diabetes, die Parkinson-Krankheit oder kardiovaskuläre Erkrankungen hilfreich sein können. Im Rahmen der revidierten Maßnahmen bleibt das reproduktive Klonen jedoch bei einem Höchststrafmaß von 20 Jahren Freiheitsstrafe strikt verboten. Die Nichtpatentierbarkeit des menschlichen Genoms wird somit bestätigt und obgleich das von Lional Jospin anvisierte therapeutische Klonen ebenfalls verboten wird, forderte Douste-Blazy einen Bericht zu diesem Thema an und versprach, der Frage gegenüber offen zu bleiben. Auf Druck des Senats gab das Parlament auch seine Zustimmung zur sog. "Babymedizin", bei der Embryos ausgewählt werden können, um Nachkommen zu produzieren, deren Erbanlagen mit denen eines älteren Bruders oder einer älteren Schwester, die an einer unheilbaren genetischen Krankheit leiden, kompatibel sind. Darüber hinaus werden kraft dieses neuen Gesetzes Patienten mit einer genetischen Krankheit durch ihren Arzt motiviert, ihre Verwandten, die unter der gleichen Krankheit leiden könnten, zu informieren. Lehnen Patienten ab, dies selbst zu tun, kann der Arzt die Verwandten anonym über die neue Agentur für Biomedizin, die nach dem neuen Gesetz eingerichtet wird, in Kenntnis setzen. Um zu versuchen, den chronischen Mangel an Transplantatspendern zu bekämpfen, erweitert das Gesetz den Kreis der potentiellen Lebendspender um Großeltern, Cousins/Cousinen sowie Lebensgefährten (wenn diese seit mindestens zwei Jahren zusammenleben). Bei Verstorbenen wird das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung angewandt, sofern sich die Person nicht zu Lebzeiten gegen Organspenden ausgesprochen hat. Die derzeitige Regierung von Jean-Pierre Raffarin hat allerdings einige von der Jospin-Regierung eingeführte Punkte wieder zurückgenommen. Medizinische Hilfe zur Fortpflanzung steht nicht verheirateten Paaren nur dann zur Verfügung, wenn sie nachweislich seit zwei Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben. Die derzeitige Regierung hat außerdem Post-mortem-Implantationen abgelehnt, mit denen es einer Frau, die ihren Ehemann verloren hat, möglich gewesen wäre, einen tiefgefrorenen Embryo implantieren zu lassen, der gezeugt wurde, als ihr Partner noch am Leben war.

Länder

Frankreich

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