Vereinigtes Königreich untersucht Auswirkungen von EU-Richtlinie auf die Kapitalbeschaffungsfähigkeit von Biotechnologie-Unternehmen
Die britische Biotechnologie-Industrie begrüßte die Ankündigung der britischen Regierung, eine neue Studie durchzuführen, in der die Auswirkungen der Vorkaufsrechte auf die Fähigkeit der Unternehmen zur Kapitalbeschaffung untersucht werden. Die Biotechnologie-Industrie hat der Regierung klar vor Augen geführt, dass die derzeitige Gesetzgebung, nach der Unternehmen neu auszugebende Aktien zunächst den vorhandenen Aktionären anbieten müssen, die Finanzierung von Forschung und Entwicklung für die Unternehmen kompliziert und teuer macht. Die Vorschriften waren 1976 als Teil der Zweiten Gesellschaftsrechtsrichtlinie der EU eingeführt worden. Diese Position wurde der Regierung auch in dem Bericht Bioscience 2015 dargelegt, einem von der Regierung in Auftrag gegebenen Bericht zur Identifizierung und Klärung derjenigen Fragen, die für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des britischen Biowissenschaftssektor von wesentlicher Bedeutung sind. Im Bericht werden Barrieren identifiziert, die die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors stark beeinflussen könnten. Außerdem werden Empfehlungen gegeben, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um diese Barrieren zu überwinden. Eine der Empfehlungen lautet, die Richtlinien zum Vorkaufsrecht zu ändern, damit auf dem Gebiet der Biowissenschaften tätige Unternehmen wenigstens bis zu 20 Prozent ihres Aktienkapitals an beliebige Investoren ausgeben können. Die Biotechnologie-Unternehmen führen an, dass sie durch Vorschriften wie diese gezwungen werden, einige Unternehmensbereiche in die USA auszulagern, wo sich die Kapitalbeschaffung weniger schwierig gestaltet. Die britische Regierung will die Ergebnisse der neuen Studie nutzen, um sich an den Diskussionen um die EU-Richtlinie, die derzeit überprüft wird, zu beteiligen.
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Vereinigtes Königreich