Kommission genehmigt Steuererleichterung für italienische KMU, die in innovative IT investieren
Die Europäische Kommission hat einen Plan Italiens zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Steuerfreijahre genehmigt, die in Informationstechnologieprojekte investieren. Die Initiative wurde von der Kommission in Übereinstimmung mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen geprüft: "Die Unterstützung von Forschung und Entwicklung für KMU ist aufgrund der strukturellen Nachteile, unter denen KMU beim Zugang zu neuen technologischen Entwicklungen leiden, und unter Berücksichtigung der zentralen Rolle von Innovation für die Steigerung von Leistung und Produktivität im Rahmen der neuen strategischen Ziele, die für das laufende Jahrzehnt durch die Lissabon-Strategie festgelegt wurden, von größter Wichtigkeit. Die Kommission befand daher in Übereinstimmung mit ihrer früheren Praxis, dass die entgangenen Steuereinnahmen durch diesen Beihilfeplan mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar sind", schloss die Kommission. Ziel des Plans, dem Tecno-Tremonti-Gesetz, ist die Förderung von Synergien zwischen KMU im Hinblick auf innovative Investitionen in die Informationstechnologie. KMU müssen ihre Ressourcen in neu geschaffenen Konsortien mit wenigstens zehn Partnern bündeln, um von diesem Plan profitieren zu können. Das Konsortium muss anschließend in innovative Informationstechnologieprojekte investieren. Das italienische Finanzministerium wird daraufhin teilnehmenden KMU eine Steuerprämie gewähren, indem ein variabler Betrag ihres steuerpflichtigen Einkommens ausgenommen wird. Die Steuererleichterung könnte auf bis zu 40 Prozent der als Teil der Informationstechnologieprojekte entstandenen Kosten angewendet werden. Das Gesamtbudget für den Plan beträgt schätzungsweise 208 Millionen Euro.
Länder
Italien