Neue Richtlinien für Projektberichterstattung im RP6, einschließlich der Berichterstattung über Veranstaltungen im Rahmen von Marie Curie-Maßnahmen
Über CORDIS, (Community Research and Development Information Service), den offiziellen Informationsdienst für Wissenschaft und Forschung der EU, sind zwei neue Richtliniensätze für Teilnehmer des Sechsten Rahmenprogramms der EU für Forschung und Entwicklung (RP6) erhältlich. Die neuen Richtlinien decken die allgemeine Projektberichterstattung sowie die Berichterstattung über Konferenzen oder Seminare, die als Teil des Marie Curie-Programms für Humanressourcen und Mobilität durchgeführt werden, ab. In den Richtlinien "Project reporting in FP6" sind Anleitungen zu finden, die dem Projektkonsortium helfen sollen, die vom Projektkoordinator einzureichenden Berichte und Zielvorgaben zu erarbeiten. Es werden zudem die Einreichungsverfahren bei der Kommission beschrieben und kurze Erklärungen zum Prüfungsverfahren gegeben. Diese allgemeinen Richtlinien gelten für Integrierte Projekte, Exzellenznetzwerke, spezifische gezielte Forschungsprojekte oder Innovationsprojekte, Koordinierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur gezielten Unterstützung, Kooperationsforschungsprojekte und Kollektivforschungsprojekte. Der zweite Richtliniensatz ist spezifischer und bietet Anleitungen, um Koordinatoren bei der Erstellung von Berichten und Zielvorgaben für Marie Curie-Konferenzen und -Schulungen (SCF/LCF) zu unterstützen. Außerdem wird das Einreichungsverfahren bei der Kommission beschrieben. Die Marie Curie-Maßnahmen leben von einer kontinuierlicher Überwachung sowie der endgültigen Projektbewertung. Die Richtlinien umfassen Einzelheiten über die vollelektronische Einreichung von Projektberichten und Zielvorgaben. Diese Hinweise zu den Marie Curie-Maßnahmen sind keine Richtlinien und ersetzen nicht die Vorschriften und Bedingungen, die in den Rats- und Parlamentsentscheidungen betreffend das Sechste Rahmenprogramm aufgeführt sind, das entsprechende spezifische Programm, die Teilnahmevorschriften, die finanziellen Vorschriften, die für das allgemeine Budget der europäischen Gemeinschaften gelten, die Umsetzungsvorschriften oder den Vertrag und seine Anhänge.