Nationale Lissabon-Reformpläne müssen bis zum 15. Oktober eingereicht werden
Die Kommission hat den nächsten praktischen Schritt in der Umsetzung der überarbeiteten Lissabon-Agenda unternommen, indem sie die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, nationale Reformprogramme bis spätestens 15. Oktober zu veröffentlichen. Die Aufforderung erfolgt in einem Arbeitsdokument der Kommission, das den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Struktur und den Inhalt ihrer Reformprogramme liefern soll. Dem Dokument zufolge sollten nationale Reformprogramme "vorausschauende politische Dokumente mit einer umfassenden Dreijahres-Strategie zur Umsetzung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung" sein. Die insgesamt rund 30 bis 40 Seiten umfassenden nationalen Programme sollten mit einer Einleitung beginnen, die den breiten politischen und sozio-ökonomischen Kontext für jedes Land festlegt und die Schlüsselprioritäten für Maßnahmen auf der Grundlage einer Analyse der am 12. April veröffentlichten integrierten Leitlinien der Kommission identifiziert. Wo keine Maßnahmen als Reaktion auf bestimmte Leitlinien vorgeschlagen werden, wird erwartet, dass die Mitgliedstaaten den Grund hierfür nennen. Die Einleitung sollte außerdem dazu dienen, die Rolle des nationalen Reformprogramms im inländischen Gesamtzusammenhang zu erklären und die Rollen und Verantwortlichkeiten der wichtigsten Beteiligten, insbesondere der öffentliche Behörden und Sozialpartner, auf allen Ebenen herauszustellen. "Der Kern des nationalen Reformprogramms soll die politischen Antworten auf die Schlüsselprioritäten herausstellen, die auf der Grundlage der integrierten Leitlinien in der Einleitung identifiziert werden", heißt es in dem Arbeitsdokument weiter. Wie in den Leitlinien der Kommission aufgeführt, werden diese politischen Antworten unter drei Hauptüberschriften fallen: makroökonomische Prioritäten, mikroökonomische Prioritäten und Beschäftigungsprioritäten. Jede politische Antwort sollte eine kurze Präsentation der Herausforderung, die sie angehen möchte, einen Überblick über die als Reaktion ergriffenen oder geplanten politischen Initiativen und konkreten Maßnahmen sowie eine Beschreibung der für deren Umsetzung zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel enthalten. Schließlich werden die Mitgliedstaaten auch aufgefordert, einen Abschnitt über die Verwendung der Struktur- und Kohäsionsfonds zur Unterstützung der Ziele von Lissabon einzubeziehen. Nach der Veröffentlichung der nationalen Reformprogramme wird die Kommission mit deren Beurteilung beginnen, mit dem Ziel, ihren ersten Jährlichen Fortschrittsbericht im Januar 2006 anzunehmen. Auf der Grundlage dieser Bewertung kann die Kommission ihren Aussagen zufolge Aktualisierungen zu den integrierten Leitlinien vorschlagen sowie länderspezifische Empfehlungen für weitere Maßnahmen abgeben. Der Vizepräsident der Kommission Günter Verheugen sagte abschließend: "Die Lieferung nationaler Reformprogramme ist ein entscheidender Schritt zur Schaffung von mehr Wachstum und Beschäftigung. Als nächsten Schritt müssen die Mitgliedstaaten ermitteln, welche Bereiche die dringlichsten Herausforderungen für ihre Volkswirtschaften darstellen, und erläutern, welche Maßnahmen sie in den nächsten drei Jahren ergreifen möchten, um diese anzugehen."