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Inhalt archiviert am 2023-03-01

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23 EU-Mitgliedstaaten legen nationale Reformprogramme vor

Die Europäische Kommission hat den Rat "Wettbewerbsfähigkeit" darüber informiert, dass sie die nationalen Reformprogramme (NRP) von allen Mitgliedstaaten außer Polen und Deutschland, in denen gerade ein Regierungswechsel stattfand, erhalten hat. Dies ist ein entscheidender Sch...

Die Europäische Kommission hat den Rat "Wettbewerbsfähigkeit" darüber informiert, dass sie die nationalen Reformprogramme (NRP) von allen Mitgliedstaaten außer Polen und Deutschland, in denen gerade ein Regierungswechsel stattfand, erhalten hat. Dies ist ein entscheidender Schritt im Rahmen der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung der EU. Der für Unternehmen und Industrie zuständige Vizepräsident der Kommission sagte den Ministern: "Der neue Prozess ist sehr gut angelaufen. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ist ausgezeichnet, und das neue Konzept hat die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten gestärkt." Im März 2005 hat der Europäische Rat basierend auf den Empfehlungen im Bericht einer hochrangigen Expertengruppe zur Strategie von Lissabon, dem so genannten Kok-Bericht, der Überarbeitung der Lissabon-Agenda mit einer deutlicheren Konzentration auf die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt. Im Rahmen der überarbeiteten Strategie wurden in einem neuen Paket integrierter Leitlinien die größten Herausforderungen der EU dargelegt und die Mitgliedstaaten aufgefordert, in nationalen Reformprogrammen, die bis Mitte Oktober 2005 vorgelegt werden sollten, ihre eigenen Prioritäten und bestmöglichen Verfahren festzuhalten. Die Unterbreitung der NRP stellt einen wichtigen Schritt im Rahmen der überarbeiteten Strategie von Lissabon dar. Auf den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung aufbauend und von bilateralen Kontakten mit der Kommission profitierend, haben die Mitgliedstaaten nun festgelegt, welche Bereiche die größten Herausforderungen für ihre Wirtschaft darstellen, und erläutert, welche Maßnahmen sie diesbezüglich in den kommenden drei Jahren ergreifen wollen. Diese politischen Dokumente, die von den Regierungen im Anschluss an Diskussionen mit den nationalen Parlamenten und Sozialpartnern verfasst wurden, sollen den Mitgliedstaaten mehr Eigenverantwortung in Bezug auf die Ziele von Lissabon verleihen. Alle 23 Programme geben einen Überblick über die geplanten Maßnahmen in den makro- und mikroökonomischen Politikbereichen sowie im Beschäftigungssektor. Der Aufbau einer Wissensgesellschaft durch Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E), Innovation und Bildung wird in allen 23 Dokumenten als wichtigstes Ziel genannt. Die Schaffung eines positiven Unternehmensumfelds, Förderung des Unternehmertums, Schaffung von mehr Arbeitsplätzen und Gewährleistung langfristig solider öffentlicher Mittel werden außerdem von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten als vorrangige Bereiche genannt. Das positive Potenzial einer besseren Rechtsetzung für Wachstum und Beschäftigung wurde in vielen NRP bekräftig. Die Kommission wird nun mit der Prüfung der Dokumente beginnen und anschließend im Januar ihre Analyse der NRP in ihrem jährlichen Fortschrittsbericht zum Lissabon-Programm veröffentlichen. Im März 2006 wird der Bericht zusammen mit einer Stellungnahme des Europäischen Parlaments auf der Tagung der Staats- und Regierungschefs vorgelegt. Auf der Grundlage des Fortschrittsberichts kann die Kommission erforderlichenfalls Änderungen der integrierten Leitlinien vorschlagen. Die Kommission hat die Regierungen Polens und Deutschlands aufgefordert, der Fertigstellung ihrer NRP oberste Priorität einzuräumen, um ein Gesamtbild zu erhalten.