EU genehmigt drei GV-Maislinien
Am 13. Januar genehmigte die Europäische Kommission die Verwendung drei gentechnisch veränderter (GV) Maislinien. Von den drei Linien können zwei (GA21 und MON863) jetzt als Lebensmittel und Lebensmittelzusätze verwendet werden, während die dritte (MON863x810) für den Import und die industrielle Verarbeitung verwendet werden kann. Keine der Maislinien erhielt eine Lizenz für den Anbau in der EU. Die Entscheidung fiel im Anschluss an die Beendigung des sechsjährigen Moratoriums der EU zu gentechnisch veränderten Produkten im Mai 2004. Mit den Entscheidungen über diese Produkte erhöht sich die Gesamtzahl der in der EU genehmigten gentechnisch veränderten Sorten auf neun. Alle drei Maistypen dürfen nur in Übereinstimmung mit den EU-Bestimmungen für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit verwendet werden, sodass auf jedem Produkt, in dem sie enthalten sind, klar angegeben sein muss, dass es gentechnisch veränderte Zusätze enthält. Monsanto begrüßte die Entscheidung der EU und Ernesto Fajardo, der Vizepräsident von Monsanto für den Getreideanbau in den USA, sagte: "Diese Entscheidungen sind großartige Nachrichten für die mehr als 200 Saatgutfirmen und zehntausende von Landwirten in den USA, die Biotech-Maishybride anbauen." Eric Gall, politischer Berater von Greenpeace für GVO, sagte, dass er immer noch äußerst besorgt sei, dass die Produktion derartiger Maissorten die organischen Sorten "kontaminieren" werde, und dass "Greenpeace besonders besorgt über die Sicherheit der Maissorte MON863 ist, die Gesundheitsprobleme bei Ratten auslöste". Die Entscheidung der Kommission erfolgte im Anschuss an die Einreichung von Anträgen durch den Erzeuger des Maises, Monsanto. GA21-Mais ist tolerant gegen das Herbizid Roundup, die Sorte MON863 wurde so verändert, dass sie resistent gegenüber Maiswurzelkäfern ist, und die Sorte MON863x810 wurde gentechnisch so verändert, dass sie resistent gegenüber dem Maiswurzelwurm und bestimmten anderen Krankheiten ist. GA21 und MON863 sind die letzten beiden GVO, die im Rahmen der Verordnung für neuartige Lebensmittel (258/97) genehmigt wurden, die am 18. April 2004 durch die Verordnung 1829/2003 für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel ersetzt wurde. MON863x810 ist die vierte GV-Linie, die im Rahmen der Richtlinie 2001/18 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt genehmigt wurde. Die Kommission sagte, ihre Entscheidung sei getroffen worden, nachdem der Rat auf keine Art eine Mehrheit erzielt habe. In diesem Fall werden die Genehmigungen für zehn Jahre erteilt.