Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch de
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2023-03-02

Article available in the following languages:

Kommission schlägt Verhängung täglicher Geldstrafe für Frankreich wegen Nichtumsetzung der Biotechnologiegesetzgebung vor

Die Kommission hat vorgeschlagen, Frankreich wegen seines Versäumnisses der Umsetzung der Biotechnologiegesetzgebung zur Handhabung genetisch veränderter Mikroorganismen eine Geldstrafe aufzuerlegen. Dies wäre das zweite Mal, dass sich Frankreich wegen derselben Sache vor de...

Die Kommission hat vorgeschlagen, Frankreich wegen seines Versäumnisses der Umsetzung der Biotechnologiegesetzgebung zur Handhabung genetisch veränderter Mikroorganismen eine Geldstrafe aufzuerlegen. Dies wäre das zweite Mal, dass sich Frankreich wegen derselben Sache vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verantworten muss. Die Richtlinie über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen wurde 1990 auf EU-Ebene verabschiedet, und trotz einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2003 und mehrerer Mahnschreiben der Kommission hat es Frankreich bisher versäumt, die Richtlinie vollständig in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission wird beim EuGH nun beantragen, eine tägliche Geldstrafe in Höhe von 168.000 Euro zu verhängen, die ab dem Tag der zweiten Urteilssprechung durch den Gerichtshof in Kraft treten wird. Artikel 226 des EG-Vertrags bevollmächtigt die Kommission, rechtliche Schritte gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das betreffende Gesetz regelt Forschung und industrielle Maßnahmen und dient dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor den möglichen Gefahren von in Laboratorien durchgeführten biotechnologischen Experimenten, in denen genetisch veränderte Mikroorganismen verwendet werden. In der französischen Gesetzgebung ist bisher nicht gewährleistet, dass: - Notfallpläne zum Schutz der umliegenden Bevölkerung im Falle eines Unfalls ausgearbeitet werden; - Notfalldienste über die Gefahren informiert werden; - die Öffentlichkeit über die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen und das korrekte Verhalten im Fall eines Unfalls informiert ist; - Informationen, die die Wettbewerbsposition des Unternehmens, das eine Genehmigung beantragt, beeinträchtigen könnten, vertraulich behandelt werden können.

Länder

Frankreich

Mein Booklet 0 0