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Laut WTO-Ausschuss war EU-Moratorium für GVO illegal

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat am 7. Februar entschieden, dass das so genannte De-facto-Moratorium der EU für gentechnisch veränderte Produkte, das von Juni 1999 bis August 2003 in Kraft war, illegal war. Nachdem die USA, Kanada und Argentinien im Mai 2003 vor der WTO...

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat am 7. Februar entschieden, dass das so genannte De-facto-Moratorium der EU für gentechnisch veränderte Produkte, das von Juni 1999 bis August 2003 in Kraft war, illegal war. Nachdem die USA, Kanada und Argentinien im Mai 2003 vor der WTO ein Streitschlichtungsverfahren eingeleitet hatten, wurde ein spezieller WTO-Ausschuss eingerichtet. Die drei Länder, die zusammen 80 Prozent der weltweiten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) anbauen, behaupteten, dass das Moratorium nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe und zu "unberechtigten Verzögerungen" bei der Genehmigung sicherer Produkte führe. Die Europäische Kommission behauptet hingegen, dass sichere GVO in der EU zu keinem Zeitpunkt verboten waren, und weist auf die Tatsache hin, dass über 30 GV-Lebens- und Futtermittelprodukte zur Vermarktung freigegeben wurden, einige davon unlängst im Januar 2006. In einer Stellungnahme der Kommission, die vor der Entscheidung der WTO veröffentlicht wurde, heißt es: "Die Behauptung, dass ein Moratorium für die Zulassung von GV-Produkten in Europa existiert, ist ganz offenkundig falsch." Die Gegenseite behauptet jedoch, dass die "geringe Anzahl von Zulassungen" seit dem Beginn des Streitschlichtungsverfahrens kein Anzeichen dafür sei, dass das Moratorium aufgehoben sei, und klagen an, dass die große Produktmehrzahl in verschiedenen Phasen des Zulassungsprozesses gestoppt wird. Die Kommission beharrt jedoch auf ihrem Standpunkt: "Das EU-Zulassungsverfahren scheint einigen Ländern, die einen toleranteren Ansatz in Bezug auf Maßnahmen zu Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz verfolgen, möglicherweise übermäßig lang. [...] Die USA scheinen der Meinung zu sein, dass GVO, die in den USA als sicher gelten, de facto auch im Rest der Welt als sicher zu gelten haben." Die EU und ihre Mitgliedstaaten behalten sich das Recht vor, auf die Nahrungsmittel für ihre Bürger ihre eigenen Vorschriften anzuwenden, heißt es weiter. Umweltgruppen in Europa waren verärgert über die Entscheidung. Daniel Mittler von Greenpeace International sagte: "Agrarchemiegiganten in den USA werden jetzt auch nicht mehr von ihrem GV-Getreide verkaufen [...]. Dieses Urteil beweist lediglich, das die WTO Handelsinteressen Vorrang vor allem anderen einräumt und nicht qualifiziert ist, komplexe wissenschaftliche und Umweltprobleme zu behandeln." Die Kommission rät großen GVO-produzierenden Ländern wie den USA abschließend, einen kooperativen Ansatz im Hinblick auf die Entwicklung des internationalen Rechtsrahmens für derartige Produkte zu verfolgen, "anstatt feindselige Maßnahmen durch Einbeziehung der WTO zu ergreifen". Beide Parteien haben nun eine Woche lang Zeit, bei dem Ausschuss eine Revision der vorläufigen Entscheidung zu beantragen, bevor im März eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Länder

Argentinien, Kanada, Vereinigte Staaten

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