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WTO bekräftigt ihre Entscheidung gegen das de facto GVO-Moratorium der EU

Das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) hat das "de facto Moratorium" der EU auf genetisch verändertes Saatgut für rechtswidrig erklärt. Der Europäischen Kommission zufolge ist diese Entscheidung obsolet, da sie sich auf ein bereits abgelaufenes Moratorium beziehe...

Das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) hat das "de facto Moratorium" der EU auf genetisch verändertes Saatgut für rechtswidrig erklärt. Der Europäischen Kommission zufolge ist diese Entscheidung obsolet, da sie sich auf ein bereits abgelaufenes Moratorium beziehe und ein neuer Rechtsrahmen bereits umgesetzt werde. Seit der Fall im Jahr 2003 von den USA, Kanada und Argentinien vor das WTO-Schiedsgericht gebracht wurde, hat die EU Entscheidungen zu zehn GVO-Produktanwendungen angenommen, mehr als 30 weitere Anwendungen werden gerade überprüft. "Die heute in der EU vorherrschende Situation ist grundlegend anders als die, von der das Schiedsgericht ausgegangen ist", erklärte Peter Power, Sprecher des EU-Handelskommissars Peter Mandelson. In einem Interview mit der BBC fügte er hinzu: "Das bestätigt, dass das EU-System für die Zulassung von GVO den gesetzlichen Vorschriften voll entsprach." Die WTO-Entscheidung bestätigt eine vorläufige Entscheidung vom Februar dieses Jahres. Damals hatten US-amerikanische Industrievertreter behauptet, das de facto Moratorium habe die US-Exporteure seit 1998 300 Millionen USD pro Jahr gekostet. Im Februar hatte die Europäische Kommission die Verzögerungen bei der Entscheidung über einige Produkte mit Hinweis auf das Vorsorgeprinzip verteidigt: "Das EU-Zulassungsverfahren scheint einigen Ländern, die einen weniger sorgfältigen Ansatz in Bezug auf Maßnahmen zu Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz verfolgen, möglicherweise übermäßig lang. [...] Die USA scheinen der Meinung zu sein, dass GVO, die in den USA als sicher gelten, de facto auch im Rest der Welt als sicher zu gelten haben." Die EU und ihre Mitgliedstaaten behalten sich das Recht vor, auf die Nahrungsmittel für ihre Bürger ihre eigenen Vorschriften anzuwenden, heißt es weiter. Die WTO hat sich nicht mit der Frage beschäftigt, ob Biotechnologie-Produkte sicher sind oder ob sie sich in irgendeiner Weise von konventionell erzeugten Produkten gleicher Art unterscheiden. Die Entscheidung weist jedoch darauf hin, dass sich die EU nun an die weltweiten Handelsregeln zu halten hat und dass das fünfjährige de facto Moratorium "nicht zum Abschluss individueller Genehmigungsverfahren ohne unberechtigte Verzögerungen geführt" habe. Die Entscheidung bestreitet allerdings nicht das Recht der EU, vor der Genehmigung von Saatgut eine Risikobewertung durchzuführen.

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