CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Nachrichten
Inhalt archiviert am 2023-03-02

Article available in the following languages:

Durchgesickertes Dokument der WTO: GVO-Verbot "illegal"

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat eine Entscheidung zugunsten der USA und gegen die EU bei ihrer endgültigen Entscheidung über das EU-Verbot von genetisch veränderten Organismen (GVO) bestätigt. Dies geht aus einem Bericht hervor, der erst im Juni 2006 veröffentlicht werde...

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat eine Entscheidung zugunsten der USA und gegen die EU bei ihrer endgültigen Entscheidung über das EU-Verbot von genetisch veränderten Organismen (GVO) bestätigt. Dies geht aus einem Bericht hervor, der erst im Juni 2006 veröffentlicht werden sollte, aber am 10. Mai durch Beamte im diplomatischen Dienst durchgesickert ist. Die Entscheidung bestätigt die WTO-Entscheidung vom 7. Februar. Die EU hatte GVO im Rahmen eines Moratoriums zwischen Juni 1999 und August 2003 verboten. Kanada, die USA und Argentinien hatten dieses Verbot in Frage gestellt und vor der WTO geklagt. Die WTO-Entscheidung bestätigt, dass das Moratorium tatsächlich illegal war. Dem Gegengremium gehören inzwischen die USA, Australien, Argentinien, Brasilien, Kanada, Indien, Mexiko und Neuseeland an. Diese endgültige Entscheidung kommt nicht unerwartet. Die EU hat bereits einen neuen Entscheidungsprozess zu GVO-Kulturen eingeleitet. Im April schlug die Europäische Kommission vor, dass sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die endgültigen Entscheidungen über die Zulassung von GVO trifft, mit den Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten in Verbindung setzen solle, bevor sie irgendwelche Entscheidungen treffe. Beide Seiten fanden dies nicht zufriedenstellend. Die Pro-GVO-Lobbygruppen sind der Ansicht, dass die Vorschläge tatsächlich bedeuten werden, dass es wesentlich weniger wahrscheinlich ist, dass GVO genehmigt werden. Die Anti-GVO-Aktivisten waren der Ansicht, dass die Vorschläge nicht weitreichend genug seien. Unterm Strich scheint es, dass die Vorschläge der Kommission tatsächlich ein Hemmnis für die Einführung von GVO-Kulturen wären, jedoch kein absolutes Hemmnis. Es heißt, der durchgesickerte Bericht, der 1.000 Seiten umfassen soll, kritisiere außerdem die Regierungen Österreichs, Frankreichs, Deutschlands, Luxemburgs und Griechenlands, die eigene Verbote zum Anbau von GVO-Kulturen erlassen haben. Die EU hat versucht, diese Länder zu überzeugen, die neuen EU-Vorschriften anzuwenden, bisher jedoch ohne Erfolg. Die Umweltorganisation "Friends of the Earth", die zuvor eine frühere Version des durchgesickerten Berichts gesehen und kommentiert hat, kritisierte die WTO-Entscheidung scharf. "Dieses Urteil beweist lediglich, das die WTO nicht qualifiziert ist, komplexe wissenschaftliche und Umweltprobleme zu behandeln, da sie Handelsinteressen Vorrang vor allem anderen einräumt. Seine einzige Auswirkung besteht darin, die Entschlossenheit der EU-Länder, sich dem Druck von Pro-GE-Regierungen [GE - Gentechnik] zu widersetzen und gentechnisch veränderten Kulturen und Lebensmitteln eine Absage zu erteilen, zu verstärken", sagte Eric Gall von Greenpeace. Da das GVO-Moratorium der EU vor zwei Jahren beendet wurde, wird die WTO wahrscheinlich keine Maßnahmen ergreifen und GVO können theoretisch in Europa angebaut werden. In der Praxis wurden lediglich Formen von Viehfutter genehmigt. Die größte Hürde für die GVO-Unternehmen besteht darin, die Europäer dazu zu bringen, GVO-Produkte zu akzeptieren. Studien haben gezeigt, dass die Europäer GVO gegenüber abgeneigt zu sein scheinen. In anderen Ländern ist dieses Thema nicht so umstritten und die Verbraucher haben keine besonderen Einwände.

Verwandte Artikel