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Kommission untersucht staatliche Beihilfen für F&E in Belgien

Die Europäische Kommission hat eine förmliche Untersuchung der in Belgien gewährten staatlichen Beihilfen für Forschung und Entwicklung (F&E) in der Luftfahrtindustrie eingeleitet. Die Untersuchung basiert darauf, dass die Kommission bezweifelt, dass die den Unternehmen der ...

Die Europäische Kommission hat eine förmliche Untersuchung der in Belgien gewährten staatlichen Beihilfen für Forschung und Entwicklung (F&E) in der Luftfahrtindustrie eingeleitet. Die Untersuchung basiert darauf, dass die Kommission bezweifelt, dass die den Unternehmen der Luftfahrtindustrie bereitgestellten Darlehen zurückgezahlt werden können und werden. Eine separate Untersuchung wird die dem Unternehmen Techspace Aero in Belgien gewährte Beihilfe betrachten. "Ich muss gewährleisten, dass Unternehmen in Belgien bei den F&E-Beihilfen nicht besser behandelt werden, als nach den EU-Regeln zulässig ist, denn die Kommission ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass staatliche Beihilfen den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten nicht verfälschen", sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Nach der belgischen Regelung erhalten Unternehmen Darlehen für ihre Teilnahme an Zivilflugzeugprogrammen. Es stehen insgesamt 200 Millionen EUR zur Verfügung. Techspace Aero, eine Tochtergesellschaft des französischen SAFRAN-Konzerns, erhielt ein Darlehen in Höhe von 41 Millionen EUR für seine Teilnahme am Programm zur Entwicklung des Triebwerks GP7000. Die belgischen Vorschriften sehen vor, dass die begünstigten Unternehmen die Darlehen nur bei Erfolg der F&E-Programme zurückzahlen müssen. Diese Art der Unterstützung ist nach den EU-Vorschriften nicht verboten, aber die Kommission stellt fest, dass sie sicherstellen möchte, dass "unterschiedliche Bedingungen der Mitgliedstaaten für die Rückzahlung der Darlehen nicht zur Bevorzugung bestimmter Unternehmen führen". Normalerweise heißt es in den Rückzahlungsbedingungen, dass ein Darlehen vollständig zurückgezahlt werden muss, wenn die F&E-Programme eindeutig erfolgreich sind. Die Rückzahlung muss die Zahlung von Zinsen umfassen, die anhand des Referenz- und Abzinsungssatzes der Kommission zu berechnen sind. In der belgischen Beihilferegelung sind Zinsen nicht vorgesehen. Die Kommission plant die Annahme eines neuen Rahmens für staatliche Beihilfen für F&E im zweiten Halbjahr 2006. Dieser wird unter anderem folgende Maßnahmen zur Unterstützung von Innovation umfassen: Beihilfen für junge, innovative Start-ups, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich Consulting- und Supportdienstleistungen oder Bereitstellung von qualifiziertem Personal, Beihilfen für Prozess- und Organisationsinnovation bei Dienstleistungen und Beihilfen für Innovationscluster.

Länder

Belgien

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