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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Neue staatliche Beihilferegelungen für Forschung und Entwicklung: ein Instrument zur Förderung des Wachstums, aber kein Wundermittel, so Kroes.

Das neue Regelwerk bezüglich staatlicher Beihilfen für Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Innovation und Risikokapital gibt Mitgliedstaaten die Möglichkeit, staatliche Beihilfen als zusätzliches Mittel zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung zu nutzen, sagte die EU-Wet...

Das neue Regelwerk bezüglich staatlicher Beihilfen für Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Innovation und Risikokapital gibt Mitgliedstaaten die Möglichkeit, staatliche Beihilfen als zusätzliches Mittel zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung zu nutzen, sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes gegenüber den Ministern, die am 21. April in Graz, Österreich, zum EU-Wettbewerbsrat zusammengekommen waren. Gegenwärtig weist die EU strukturelle Unzulänglichkeiten in Forschung und Entwicklung, Innovation und Risikokapital auf. Lediglich 1,9 Prozent des BIP werden für Forschung und Entwicklung ausgegeben, während es in den USA 2,5 und in Japan drei Prozent sind. Ziel des neuen Regelwerks bezüglich staatlicher Beihilfen ist es, die Erhöhung des Anteils der in Grundlagenforschung und industrielle Forschung investierten staatlichen Beihilfen zu erleichtern. Dies soll durch Schaffung von Anreizen zur Zusammenarbeit und bessere Vorschriften für öffentlich-private Partnerschaften und Forschungsinstitute, die keinen Erwerbszweck verfolgen, erreicht werden. Laut der EU-Wettbewerbskommissarin bedeuten mehr Vorschriften aber nicht notwendigerweise mehr Bürokratie. "Die Schaffung eines neuen Regelwerks bedeutet nicht, dass die Vorschriften unvorhersehbar, schwerfällig oder unnötig bürokratisch wären. Wir wollen die bestehende Freistellungsverordnung auf einige staatliche Beihilfen für F&E und womöglich auf innovative Aktivitäten ausweiten." Die Wettbewerbskommissarin stellte die vorgeschlagenen neuen Vorschriften für F&E und Innovation vor und verwies dabei auf eine Reihe von "bahnbrechenden" Maßnahmen zur Unterstützung der Innovation. Zu diesen Maßnahmen zählen Beihilfen für junge, innovative Start-ups, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich Consulting- und Supportdienstleistungen oder Bereitstellung von qualifiziertem Personal, Beihilfen für Prozess- und Organisationsinnovation bei Dienstleistungen und Beihilfen für Innovationscluster. "[Eine] geringe Erhöhung der staatlichen Beihilfen kann einen großen Einfluss auf die Größe von Unternehmen haben, sie kann dazu führen, dass sich staatliche und private Hochschulen mit Forschungsinstituten zusammenschließen, mit ihnen zusammenarbeiten, interagieren und sich mit ihnen austauschen. Durch staatliche Beihilfen können Hochschulen mehr in Forschung und Entwicklung investieren, ihr Potenzial voll ausschöpfen und sich dem Wettbewerb in einer globalen Wirtschaft stellen", so die EU-Kommissarin. Allerdings sollten die Mitgliedstaaten nicht hoffen, staatliche Beihilfe würde als eine Art "Wundermittel" fungieren, um Investoren anzulocken, warnte Kroes. "Wie wir [...] alle wissen, können staatliche Beihilfen nicht die Strukturreformen ersetzen, die in Europa dringend von Nöten sind -- und sie sollten sie auch nicht hinauszögern. Alle Studien zeigen, dass Entscheidungen bezüglich des Investitionsstandortes, einschließlich Investitionen in F&E, in erster Linie unter strukturellen Gesichtspunkten getroffen werden." Die EU muss sich zunächst den strukturellen Herausforderungen stellen, so Kroes, und sich unter anderem auf die Vollendung des Binnenmarktes, die Beseitigung bestehender grenzüberschreitender Handelshemmnisse, die Reform des Hochschulsystems, die Verbesserung der Qualität von Hochschulen, F&E-Infrastrukturen, den Schutz geistiger Eigentumsrechte und das allgemeine Geschäftsumfeld konzentrieren. "Nur als Teil einer umfassenden strukturellen Innovationspolitik können staatliche Beihilfen effektiv zur Behebung solcher Schwachstellen des Marktes, die die Europäische Union an der Ausschöpfung ihres vollen Potenzials hindern, beitragen." Erste Entwürfe der neuen staatlichen Beihilferegelungen für F&E sowie Innovation und Risikokapital wurden an Sachverständige der Mitgliedstaaten übermittelt. Die Kommission wird das Regelwerk voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2006 verabschieden.

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