Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2023-03-02

Article available in the following languages:

Deutsche Forschungsgemeinschaft fordert Überarbeitung des Stammzellengesetzes

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die wichtigste öffentliche Finanzierungsorganisation für akademische Forschung in Deutschland, fordert eine Überarbeitung des deutschen Stammzellengesetzes von 2002. Das gültige deutsche Gesetz untersagt die Herstellung embryonaler ...

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die wichtigste öffentliche Finanzierungsorganisation für akademische Forschung in Deutschland, fordert eine Überarbeitung des deutschen Stammzellengesetzes von 2002. Das gültige deutsche Gesetz untersagt die Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland und erlaubt lediglich den Import von Stammzelllinien, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden, und zwar ausschließlich für Forschungszwecke. Laut DFG können deutsche Forscher aufgrund dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen auf diesem Gebiet nur einen begrenzten Beitrag leisten, da die in Deutschland verfügbaren Zellen mit tierischen Zellprodukten oder Viren verunreinigt und nicht unter standardisierten Bedingungen gewonnen und kultiviert worden sind. In den letzten Jahren wurden jedoch neue Stammzelllinien etabliert, die frei von Verunreinigungen und auch in der Europäischen Union zulassungsfähig sind. Zum Teil sind diese Zelllinien vom "International Stem Cell Forum" erfasst und werden von diesem für die Forschung abgegeben. Nach Ansicht der DFG sollte die derzeitige Stichtagsregelung revidiert werden, um deutschen Forschern Zugang zu Zelllinien zu gewähren, die nach dem 1. Januar 2002 etabliert wurden und somit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Die Abschaffung der Stichtagsregelung würde die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Wissenschaftler auf dem Gebiet der Stammzellforschung nachhaltig verbessern. Allerdings soll sichergestellt werden, dass die Zelllinien ausschließlich aus überzähligen Embryonen gewonnen wurden. Des Weiteren empfiehlt die DFG, die Einfuhr von Zelllinien solle auch dann erlaubt sein, wenn diese für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke verwendet werden sollen. Im Stammzellgesetz von 2002 ist festgelegt, dass Zelllinien nur für Forschungszwecke aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Da die Entwicklung neuer, anwendungsorientierter Verfahren näher gerückt ist, sollte auch eine Einfuhr für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke nach Ansicht der DFG ermöglicht werden. Das derzeit gültige Stammzellgesetz und die darin verankerte Strafandrohung birgt für deutsche Forscher ein erhebliches strafrechtliches Risiko, beispielsweise bei internationalen Kooperationen und Arbeiten in ausländischen Labors mit Zellen, die in Deutschland nicht zugelassen sind, und daraus resultierenden Publikationen. "Diese Situation hat zu einer zunehmenden Isolierung deutscher Forscher geführt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass immer mehr Länder Europas die gesetzlichen Restriktionen auf dem Gebiet der Stammzellforschung abbauen", so die DFG. Um die Kriminalisierung deutscher Forscher zur verhindern und Rechtssicherheit zu erreichen, schlägt die DFG vor, die Strafandrohung abzuschaffen und den Anwendungsbereich des Stammzellgesetzes ausdrücklich auf das Inland zu beschränken. In ihrer Stellungnahme zu der Gesetzesrevision spricht sich die DFG nach wie vor gegen das reproduktive Klonen aus: "Dem so genannten "Forschungsklonen" (somatischer Kerntransfer) steht die DFG nach wie vor ablehnend gegenüber, da grundlegende zellbiologische Prozesse der frühen Zellentwicklung noch nicht hinreichend geklärt sind." Hier sollen zunächst alternative Methoden weiter erforscht werden. "Auch die Forschung an adulten Stammzellen muss weiter gefördert werden, da sie eine sinnvolle Ergänzung, wenn auch keinen Ersatz, für die embryonale Stammzellforschung darstellt", so die Forschungsgemeinschaft.

Länder

Deutschland