Neue EU-Vorschriften für staatliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für von den Mitgliedstaaten an Unternehmen gezahlte Beihilfen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte angekündigt. Die neuen Vorschriften werden den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Mittel besser auszurichten, um Investitionen des Privatsektors in die Forschung und Entwicklung (FuE) voranzutreiben, vorausgesetzt sie konzentrieren sich auf ein "bestimmtes Marktversagen", haben einen "Anreizeffekt" und lösen keine übermäßige "Wettbewerbs- und Handelsverzerrung" aus. Erfolgen die Maßnahmen entsprechend diesen Richtlinien, dann sollte die Kommission die staatlichen Beihilfen schneller als unter den bisherigen Vorschriften für staatliche Beihilfen genehmigen. Da staatliche Beihilfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Kommission unter EU-Recht gestattet sind, stellen die neuen Bedingungen für staatliche Beihilfen zur Förderung von FuE und Innovation einen Versuch zur Belebung der europäischen Wirtschaft und zum Erreichen des Ziels der Erhöhung der Ausgaben für FuE auf drei Prozent des BIP bis 2010 dar. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärt: "Der neue FuEuI-Rahmen der Kommission sollte es den Mitgliedstaaten erleichtern, staatliche Beihilfen zur Förderung von FuE- und Innovationsprojekten des Privatsektors einzusetzen. Dieser Rahmen stellt einen wichtigen Beitrag zur Strategie für Wachstum und Beschäftigung dar." UEAPME, die Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe, begrüßte die Vorschläge, die es ermöglichen werden, dass mit staatlichen Beihilfen auch Kosten für Patente, Unterstützungsdienste und die Einstellung qualifizierter Arbeitskräfte abgedeckt werden. Unabhängig davon forderte die Kommission eine bessere Nutzung von steuerlichen Anreizen für F&E zur Förderung der gesamteuropäischen Kooperation und Beschäftigung. Die Vorschläge der Kommission stellen ein Modell für nationale Steuervergünstigungsprogramme bereit und beziehen sich auf eine Reihe bewährter Verfahren, die in den 25 EU-Mitgliedstaaten bereits Anwendung finden. Die neuen Vorschriften werden voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft treten.