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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Europäische Kommission fordert Belgien auf, seine staatlichen Beihilferegelungen für F&E zu ändern

Die Europäische Kommission hat Belgien aufgefordert, seine Regelung der staatlichen Beihilfen für Forschung und Entwicklung (F&E) für den Luftfahrtsektor an die Beihilferegelungen des EG-Vertrags anzupassen. Diese Forderung folgt einem förmlichen Prüfverfahren, das die Kommi...

Die Europäische Kommission hat Belgien aufgefordert, seine Regelung der staatlichen Beihilfen für Forschung und Entwicklung (F&E) für den Luftfahrtsektor an die Beihilferegelungen des EG-Vertrags anzupassen. Diese Forderung folgt einem förmlichen Prüfverfahren, das die Kommission im Juni 2006 eingeleitet hatte. Dabei war man zu dem Ergebnis gelangt, dass die belgische Beihilferegelung umgesetzt worden war, bevor eine entsprechende Genehmigung der Kommission vorlag, was einen Verstoß gegen die Beihilfevorschriften des EG-Vertrags darstellt. Zwischen 2002 und 2006 wurden unter der belgischen Regelung zehn Unternehmen der Luftfahrtbranche Beihilfen in einer Gesamthöhe von 82,5 Mio. EUR für F&E-Aktivitäten gewährt. 41 Mio. EUR davon sind an Techspace Aero gegangen. Dieser Betrag, so die Kommission, lag über den im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen festgelegten Schwellenwert. Die Kommission gelangte auch zu dem Ergebnis, dass die belgischen Rückzahlungsbedingungen nicht der gängigen EU-Praxis entsprechen. Wenn ein F&E-Projekt erfolgreich ist, wird normalerweise erwartet, dass der Beihilfeempfänger das Darlehen mit Zinsen zurückzahlt. In Belgien wurde jedoch die Erstattung der Vorschüsse eingestellt, sobald die Beihilfensumme erreicht war, das heißt, der Staat erhielt keine Zinsen. Die Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, dieses System habe belgischen Unternehmen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft, der eingestellt werden müsse. "Die staatlichen Beihilfen, die den belgischen Luftfahrtunternehmen gewährt wurden, dürfen nicht großzügiger sein als die Beihilfen, die ihren europäischen Partnern und Konkurrenten gewährt wurden, da sonst der Wettbewerb im Gemeinsamen Markt verzerrt werden könnte." Die belgischen Behörden haben sich verpflichtet, die im Rahmen dieser Regelung gewährten Beihilfen bis zum 31. Dezember 2006 anzupassen. Insbesondere muss die Beihilfe für Techspace Aero von 41,3 Mio. EUR auf 32 Mio. EUR gekürzt werden.

Länder

Belgien

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