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Abkommen mit Drittländern für RP7 wahrscheinlich ab Januar 2007 in Kraft

Die Europäische Kommission hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der der aktuelle Stand der Abkommen mit Drittländern für das Siebte Rahmenprogramm (RP7) erläutert wird. Das RP7-Assoziationsabkommen mit Israel und der Schweiz wird voraussichtlich vorläufig ab dem 1. Janu...

Die Europäische Kommission hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der der aktuelle Stand der Abkommen mit Drittländern für das Siebte Rahmenprogramm (RP7) erläutert wird. Das RP7-Assoziationsabkommen mit Israel und der Schweiz wird voraussichtlich vorläufig ab dem 1. Januar 2007 in Kraft treten. "Antragsteller werden hiermit informiert, dass - abhängig vom Abschluss des Entscheidungsfindungsverfahrens - juristische Einheiten in Israel bzw. in der Schweiz die Möglichkeit haben, Mittel der Gemeinschaft für Verträge, die nach diesem Datum unterzeichnet wurden, zu erhalten", so die Kommission. Bevor Norwegen, Island und Liechtenstein sich beteiligen können, muss der Gemeinsame Ausschuss des Europäischen Wirtschafsraums (EWR) zunächst ein EWR-Abkommen abändern. Abhängig von dieser Abänderung können juristische Einheiten aus diesen Ländern ab dem 1. Januar Gemeinschaftsmittel für RP7-Projekte erhalten. Gemeinsame Absichtserklärungen, die die Türkei, Kroatien und Serbien mit dem RP7 assoziieren, werden voraussichtlich ebenfalls am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Forscher aus diesen Ländern werden eine Gemeinschaftsfinanzierung erhalten können, sobald interne Verfahren abgeschlossen und die Gemeinsamen Absichtserklärungen in Kraft sind.

Länder

Schweiz, Kroatien, Israel, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei

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