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Deutschland führt als viertes Land das Forschervisum der EU ein

Die deutsche Bundesregierung beschloss am 28. März eine Änderung des Zuwanderungsrechts, die Forschern aus Drittländern das Leben und Arbeiten in Deutschland vereinfachen soll. Nach Österreich, der Slowakei und Slowenien ist Deutschland erst das vierte Land, das das EU-Recht...

Die deutsche Bundesregierung beschloss am 28. März eine Änderung des Zuwanderungsrechts, die Forschern aus Drittländern das Leben und Arbeiten in Deutschland vereinfachen soll. Nach Österreich, der Slowakei und Slowenien ist Deutschland erst das vierte Land, das das EU-Recht zum Forschervisum in nationales Recht umgesetzt hat. Griechenland und Frankreich befinden sich zurzeit im Umsetzungsprozess, müssen allerdings noch interne Verfahren abschließen. Die Frist für die Umsetzung der Verordnung in nationales Recht läuft im Oktober 2007 aus, aber es scheint unwahrscheinlich, dass alle EU-Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen bis zu diesem Datum ausgeführt haben. "Das neue Verfahren wird den bürokratischen Aufwand des einzelnen Forschers für eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Deutschland und in der Europäischen Union erheblich mindern", sagte Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan. "Deutschland und Europa werden dadurch deutlich an Attraktivität für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewinnen." Die Ministerin fügte hinzu, dass Deutschland mit den neuen Regelungen "ein deutliches Signal für die Stärkung des Innovationsstandortes Deutschland setzt." Außerdem erwarte sie, dass die neuen Vorschriften Deutschland international wettbewerbsfähiger machen werden. Bislang mussten Forscher aus Drittstaaten für Forschungsprojekte in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu Erwerbszwecken beantragen, die individuell von der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit geprüft wurde. Künftig können sie die Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke bekommen, wenn sie mit einer hierfür anerkannten Forschungseinrichtung eine Vereinbarung für ein Forschungsvorhaben abgeschlossen haben. Dem Beschluss zur Zulassung von Forschern aus Drittstaaten zur Arbeit in der Union hat der Rat Justiz und Inneres im Sommer 2004 zugestimmt. Die Kommission begrüßte den Beschluss damals, zeigte sich allerdings enttäuscht darüber, dass die verabschiedete Maßnahme nicht so weit ging wie ursprünglich vorgeschlagen. Die Kommission hätte sich weiterreichende Vorkehrungen für die Familien der Forscher gewünscht, da eine Trennung von der Familie für die Mobilität abschreckend wirkt. Die Kommission hatte auch auf die Einigung über einen Zeitrahmen gehofft, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten Aufenthaltsgenehmigungen für Forscher aus Drittländern ermöglichen sollten.

Länder

Deutschland

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