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Nur sechs Mitgliedstaaten erfüllen die Frist für das Forschervisum

Die Europäische Kommission hat vor möglichen Vertragsverletzungsverfahren gewarnt, nachdem nur sechs EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie über das Forschervisum in nationale Gesetzgebung umgesetzt haben. Am Freitag dem 12. Oktober ist die Frist für die Umsetzung der Richtlinie ...

Die Europäische Kommission hat vor möglichen Vertragsverletzungsverfahren gewarnt, nachdem nur sechs EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie über das Forschervisum in nationale Gesetzgebung umgesetzt haben. Am Freitag dem 12. Oktober ist die Frist für die Umsetzung der Richtlinie aus dem Jahr 2005 in nationales Recht abgelaufen. Bis zu diesem Stichtag waren nur Österreich, Belgien, Deutschland, Ungarn, Portugal und Rumänien dieser Pflicht nachgekommen. Weitere vier Mitgliedstaaten (Frankreich, Lettland, Litauen und die Slowakei) hatten die Europäische Kommission über die teilweise Umsetzung in Kenntnis gesetzt. Die Richtlinie soll Staatsangehörigen aus Drittländern die Einreise in die EU ermöglichen, um hier Forschungsarbeiten durchzuführen. Die Kommission kann jetzt Schritte zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen jene Mitgliedstaaten unternehmen, die bislang die Europäische Kommission nicht über die Umsetzung der Richtlinie in Kenntnis gesetzt hatten, sowie gegen diejenigen, die nur über eine teilweise Umsetzung berichtet hatten. "Ich fordere die Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, auf, die notwendigen gesetzgeberischen und verwaltungsrechtlichen Verfahren unverzüglich einzuleiten", sagte EU-Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit Franco Frattini. "Die politische Verpflichtung dieser Mitgliedstaaten, hoch qualifizierte und talentierte Forscher nach Europa zu ziehen und hier zu halten, hat sich bisher noch nicht in einem konkreten Engagement widergespiegelt, indem die notwendigen mit diesem Ziel verbundenen Regeln und Verfahren eingeleitet worden wären", fügte er hinzu. EU-Kommissar für Wissenschaft und Forschung Janez Potocnik forderte die Mitgliedstaaten auf, "zu ihrer Verpflichtung zu stehen, ein System für Wissenschaftler aus Drittländern zu schaffen, die ihre Forschungen hier durchführen wollen. Wenn Europa im Bereich der Wissenschaften an der Spitze stehen möchte, muss es weltoffen sein", sagte er. Er bemerkte, dass das aktuelle System Wissenschaftler aus dem Ausland, die mit ihren europäischen Kollegen zusammenarbeiten möchten, abschrecken könnte. Die Richtlinie ermöglicht kurze Visaverfahren für Forscher. Akkreditierte Forschungseinrichtungen zertifizieren den Status des Antragstellers. Sie bestätigen auch die Existenz eines authentischen Forschungsprojekts und die fachlichen Kompetenzen des Wissenschaftlers, die ausreichenden Ressourcen sowie die Existenz einer Krankenversicherung. Sobald eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde, kann sich der Forscher zwischen den EU-Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens und Irland bewegen. Das Schengener Abkommen sieht die Abschaffung systematischer Grenzkontrollen vor. Dem Beschluss zur Zulassung von Forschern aus Drittstaaten zur Arbeit in der Union hat der Rat Justiz und Inneres im Sommer 2004 zugestimmt. Die Kommission begrüßte den Beschluss damals, zeigte sich allerdings enttäuscht darüber, dass die verabschiedete Maßnahme nicht so weit ging wie ursprünglich vorgeschlagen. Sie hätte sich weiterreichende Vorkehrungen für die Familien der Forscher gewünscht, da eine Trennung von der Familie abschreckend für die Mobilität wirkt.

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