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Kommission will die Entwicklung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre fördern

Die Bestimmung der Vorteile von Technologien zum Schutz der Privatsphäre (Privacy Enhancing Technologies, PET) und die Förderung ihrer Entwicklung sind die Ziele einer neuen Mitteilung, die die Europäische Kommission am 2. Mai verabschiedet hat. Das Recht auf Schutz von pers...

Die Bestimmung der Vorteile von Technologien zum Schutz der Privatsphäre (Privacy Enhancing Technologies, PET) und die Förderung ihrer Entwicklung sind die Ziele einer neuen Mitteilung, die die Europäische Kommission am 2. Mai verabschiedet hat. Das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten ist in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben. Sowohl die Pflichten der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen als auch die Folgen von Datenschutzverletzungen sind in den Richtlinien zum Datenschutz und zum Datenschutz für elektronische Kommunikation im Detail festgelegt. Während Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dem Verbraucher zahlreiche Vorteile gebracht haben, sind mit ihnen aber auch neue Risiken wie Identitätsdiebstahl, diskriminierende Profilerstellung und Täuschungsdelikte aufgekommen. "Onlinedienste bieten den Bürgern viele Vorteile und Annehmlichkeiten und den europäischen Unternehmen gewaltige Wettbewerbsvorteile", sagte Viviane Reding, Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien. "Damit sich solche Dienste jedoch eines großen Wachstums erfreuen und so die europäische Wirtschaft ankurbeln, müssen die Menschen hinlänglich darauf vertrauen können, dass ihre Privatsphäre und legitime Geschäftsinteressen angemessen geschützt werden." Technologien zum Schutz der Privatsphäre können dabei helfen sicherzustellen, dass Informations- und Kommunikationssysteme die relevanten Datenschutzgesetze erfüllen, und Verstöße gegen diese Gesetze aus der technischen Perspektive gleichzeitig erschweren. Zum Beispiel können Verschlüsselungsverfahren ein illegales Auslesen von Daten bei deren Übermittlung im Internet verhindern und es dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen erleichtern, geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor einer unrechtmäßigen Verarbeitung zu ergreifen. "Cookie cutters" können verhindern, dass "Cookies" auf einen Rechner geladen werden und dort ohne Wissen des Benutzers bestimmte Vorgänge in Gang setzen. Datenverarbeitungsprogramme können auch so eingerichtet werden, dass sie die Daten anonymisieren, sobald die Identifizierung des Nutzers für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig ist. Die neue Mitteilung hebt die Notwendigkeit hervor, die technischen Anforderungen von Technologien zum Schutz der Privatsphäre zu bestimmen und mehr diesbezügliche Forschung zu fördern. Unter dem Sechsten Rahmenprogramm (RP6) hat die EU 18 Millionen Euro für Forschung zu Technologien zum Schutz der Privatsphäre ausgegeben, eine Zahl, die in den kommenden Jahren erheblich ansteigen soll. Die Kommission wird auch die Entwicklung dieser Technologien mithilfe umfangreicher Pilotvorhaben fördern. Außerdem plant die Kommission, den Einsatz von Technologien zum Schutz der Privatsphäre durch Industrie und öffentlichen Behörden zu unterstützen und sicherzustellen, dass angemessene Normen für diese Technologien festgesetzt werden. Darüber hinaus will sie das Verbraucherbewusstsein zu den Technologien zum Schutz der Privatsphäre erhöhen, insbesondere durch ein EU-weites System von Datenschutzsiegeln, anhand derer die Verbraucher Produkte oder Dienstleistungen erkennen können, die Technologien zum Schutz ihrer Daten enthalten.