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Kommission entscheidet über gentechnisch veränderte Kartoffel

Die Europäische Kommission wird nun entscheiden, ob der Anbau einer gentechnisch veränderten (GV) Kartoffelsorte in der EU zugelassen wird, nachdem im Rat "Landwirtschaft" der EU keine Einigung in dieser Angelegenheit erzielt wurde. Der deutsche Chemiekonzern BASF hatte bei ...

Die Europäische Kommission wird nun entscheiden, ob der Anbau einer gentechnisch veränderten (GV) Kartoffelsorte in der EU zugelassen wird, nachdem im Rat "Landwirtschaft" der EU keine Einigung in dieser Angelegenheit erzielt wurde. Der deutsche Chemiekonzern BASF hatte bei den schwedischen Behörden beantragt, die Kartoffel für industrielle Prozesse wie die Papierherstellung auf den Markt bringen zu können. Die GV-Kartoffel Amflora ist besonders stärkehaltig. Auf dem Treffen des Rats am 16. Juli lehnten unter anderem Österreich, Irland und Italien die Zulassung ab, während Deutschland, das UK und Schweden dafür stimmten. Einige Länder enthielten sich der Stimme. Da keine qualifizierte Mehrheit zustande kam, muss laut EU-Recht nun die Europäische Kommission die Entscheidung treffen. Barbara Helfferich, Umweltsprecherin der Kommission, erklärte, die Kommission werde den Anbau der Kartoffel unterstützen, sodass die offizielle Zulassung voraussichtlich in den kommenden Monaten erfolgen werde. Die Kommission wird ihre Entscheidung auf eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stützen. Laut der Stellungnahme sei es unwahrscheinlich, dass die GV-Kartoffel im Rahmen der vorgesehenen Verwendung negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen oder Tieren bzw. die Umwelt habe. Einige Umweltgruppen argumentierten jedoch, die GV-Kartoffel könne die Nahrungskette und künftige Nutzpflanzen kontaminieren. Insbesondere herrscht Sorge über ein Gen, das eine Resistenz gegen Antibiotika übertragen könnte. Außerdem besteht das Risiko, dass einige Kartoffeln, die nicht geerntet werden, nach einigen Jahren nachwachsen und Nicht-GV-Pflanzen kontaminieren. BASF hat auch einen Antrag auf Verwendung der gleichen Kartoffel als Lebens- und Futtermittel gestellt und bestätigt, dass eine Kontaminierung der Nahrungskette möglich sei.