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Kommission schlägt Rechtsrahmen für europäische Forschungsinfrastrukturen vor

Ein aktueller Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Verordnung soll es den Ländern noch leichter machen, gemeinsam europäische Forschungsinfrastrukturen zu errichten. Für den Fortschritt von Wissen und Technologie werden Forschungsinfrastrukturen immer wichtige...

Ein aktueller Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Verordnung soll es den Ländern noch leichter machen, gemeinsam europäische Forschungsinfrastrukturen zu errichten. Für den Fortschritt von Wissen und Technologie werden Forschungsinfrastrukturen immer wichtiger, weil sie den Wissenschaftlern extreme Spitzenforschung ermöglichen. Jedoch sind die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb dieser Anlagen und Ressourcen meist viel zu hoch, als dass ein Land alleine diese Kostenlast auf sich nehmen könnte. So sind für den Bau von Forschungsinfrastrukturen mehrere Hundert Millionen Euro aufzuwenden und mehrere zehn Millionen Euro für Betrieb und Unterhalt. Um diese Last abzubauen, suchen die Länder, in denen die Einrichtung errichtet werden soll, meist nach Partnern im Ausland. Sich auf diese Weise zusammenzutun, regt nicht nur den Wissenstransfer an, sondern hilft auch beim Aufbau der kritischen Masse an Informationen und Forschern, die für wegweisende Forschung benötigt werden. Jedoch ist die aktuelle Rechtslage der Errichtung von Partnerschaften aus verschiedenen Ländern nicht förderlich. Bestehende Rechtsformen unter nationalem, EU oder auch internationalem Recht, entsprechen nicht ganz den besonderen Bedürfnissen derartiger multinationaler Infrastrukturen. An dieser Stelle setzt der neue, von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Rechtsrahmen an. Er sieht eine juristische Person vor, die in allen Mitgliedstaaten anerkannt ist und einige Vorteile internationaler Organisationen bieten könnte, beispielsweise eine Mehrwertsteuerbefreiung. "Forschungsinfrastrukturen werden immer komplexer und teurer und sind oft außerhalb der Reichweite einzelner Forschungsteams, Regionen, Nationen oder selbst Kontinenten", sagte der für Forschung zuständige EU-Kommissar Janez Potocnik bei der Präsentation des Vorschlags. "Bereits durch den Umfang dieser Projekte bedingt, in der Regel mehrere Hundert Millionen Euro an Baukosten und mehrere zehn Millionen für den Betrieb, sind gemeinsame Anstrengungen mehrerer europäischer Länder nötig." Sobald dieser Rahmen einmal eingerichtet ist, könnte er zu einer wesentlichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands und der zur Errichtung einer Forschungsinfrastruktur benötigte Zeit beitragen. Weil Infrastrukturen schneller bereitstehen können, können die Forscher auch schneller mit ihren Arbeiten beginnen, und das ist ein wichtiger Aspekt in der sich mit enormer Geschwindigkeit weiterentwickelnden Welt der Forschung. Die Verordnung soll im Dezember 2008 von den Forschungsministern verabschiedet werden. Der Entwicklung der zugehörigen Durchführungsverfahren folgend könnte sie dann Mitte des Jahres 2009 in Kraft treten. Die Schaffung und Anregung wirksamer Forschungspartnerschaften europaweit ist ein zentrales Ziel der EU. Zeitgleich mit dem Verordnungsvorschlag für Forschungsinfrastrukturen kündigte die Europäische Kommission auch einen innovativen neuen Ansatz für die gemeinsame Forschungsprogrammplanung an.

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