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Inhalt archiviert am 2023-03-06

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EU nimmt Nahrungsergänzungsmittel unter die Lupe

Die Europäer konsumieren aus einer Vielzahl von Gründen Nahrungsergänzungsmittel. Der Griff zur Pille erfolgt beispielsweise, um eine ausreichende Nährstoffaufnahme sicherzustellen oder um eine das Wohlbefinden beeinträchtigende Fehlernährung auszugleichen. Aber wie sicher sin...

Die Europäer konsumieren aus einer Vielzahl von Gründen Nahrungsergänzungsmittel. Der Griff zur Pille erfolgt beispielsweise, um eine ausreichende Nährstoffaufnahme sicherzustellen oder um eine das Wohlbefinden beeinträchtigende Fehlernährung auszugleichen. Aber wie sicher sind diese Mittelchen? Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine umfassende Bewertung von Stoffen abgeschlossen, die bei den derzeit in den Regalen der europäischen Läden angepriesenen Nahrungsergänzungsmitteln als Vitamin- und Mineralstoffquellen zum Einsatz kommen. Nahrungsergänzungsmittel können zum Beispiel in Form von Tabletten, Flüssigkeiten und Pulvern eingenommen werden. Ihre Bestandteile können Kräuter, Aminosäuren, oder Metaboliten und Enzyme sein, die eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung auf den menschlichen Körper haben. Zu den von der EFSA geprüften Stoffen gehörte auch Chromnitrat, das in Nahrungsergänzungsmitteln als Chromquelle dient. Chrom ist ein Spurenelement, von dem viele Wissenschaftlern annehmen, dass es den Körper bei der "Verbrennung" von Kohlenhydraten und Fetten unterstützt. Chrom führt außerdem den Zellen Blutzucker zu und kann die Insulinsensitivität verstärken, womit man möglicherweise den manche Menschen quälenden Heißhunger auf Kohlenhydrate und Süßigkeiten eindämmen kann. Aus der ungeregelten Einnahme solcher Stoffe könnten sich aber auch Probleme ergeben. Konsumiert man zu viele Vitamine und Mineralstoffe, so können laut EFSA Nebenwirkungen ausgelöst werden. Der sichere Einsatz von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln sei möglich, es müssten aber Höchstgehalte festgelegt werden. In den letzten vier Jahren bewertete die EFSA 533 Zulassungsanträge, die sich auf 344 unterschiedliche Inhaltsstoffe beziehen. Der EFSA-Bericht erklärt, dass die Bewertungen auf den von den Herstellern der Nahrungsergänzungsmittel vorgelegten wissenschaftlichen Nachweisen für die Sicherheit dieser Nährstoffquellen und ihre Bioverfügbarkeit beruhen, d. h. die Wirksamkeit, mit welcher die jeweiligen chemischen Substanzen in das Körpergewebe freigesetzt werden. Insgesamt wurden während des Bewertungsverfahrens 186 Anträge zurückgezogen. Die EFSA weist außerdem darauf hin, dass aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Nachweise rund 50% der verbleibenden Zulassungsanträge nicht korrekt bewertet werden konnten. Die Behörde meldete innerhalb ihrer Bewertung bei 39 Anträgen potenzielle Sicherheitsbedenken an. "In ganz Europa nehmen mehrere Millionen Menschen neben ihrer normalen Ernährung regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel zu sich", erläutert John-Christian Larsen, der Vorsitzende des Gremiums für Lebensmittelzusatzstoffe und Nährstoffquellen, die Lebensmitteln zugefügt werden (des ANS-Gremiums) der EFSA. "Die Arbeit des Gremiums wird wesentlich dazu beitragen, zu gewährleisten, dass die in der EU verkauften Nahrungsergänzungsmittel sicher sind und tatsächlich die versprochenen Wirkungen im Körper entfalten." "Die Fertigstellung dieser gewaltigen Aufgabe innerhalb der mit der Europäischen Kommission vereinbarten Frist ist ein bedeutsamer Schritt in den Bemühungen der EFSA, den Verbraucherschutz weiter zu stärken. Insbesondere ist sie aber eine herausragende Leistung des ANS-Gremiums", so Larsen weiter. Wie die EFSA außerdem betont, legt die EU-Richtlinie 2002/46/EG fest, dass nur solche Nährstoffquellen in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, die von der EFSA auf ihre Sicherheit und Bioverfügbarkeit überprüft wurden und in den entsprechenden Anhang der vorgenannten Richtlinie aufgenommen worden sind. Diese Vorschrift gilt ab dem 1. Januar 2010. Zu den Nährstoffe gehören die Vitamine A, D, K, Folsäure, Zink, Selen, Chrom und Mangan sowie die Mineralstoffe Kalziumkarbonat, Eisensulfat (Eisen) und Natriumhydroxid. Die Richtlinie zielt auf eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften für die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln und eine verlässliche Garantie auf sichere und entsprechend gekennzeichnete Produkte ab, sodass die europäischen Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können.

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