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Inhalt archiviert am 2023-03-07

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EU-Bericht stellt Leitlinien für Koexistenz und Anbau von gentechnisch verändertem Mais vor

Durch richtige Lagerung und Wahrung des Sicherheitsabstands kann eine Durchmischung von gentechnisch verändertem (GV), konventionell und ökologisch angebautem Mais am besten verhindert werden, heißt es im Bericht des Europäischen Büros für Koexistenz (ECoB). Die vom Institut...

Durch richtige Lagerung und Wahrung des Sicherheitsabstands kann eine Durchmischung von gentechnisch verändertem (GV), konventionell und ökologisch angebautem Mais am besten verhindert werden, heißt es im Bericht des Europäischen Büros für Koexistenz (ECoB). Die vom Institute for Prospective Technological Studies (IPTS) der gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) veröffentlichten und von einer Interessenvertretergruppe unterstützten "Koexistenzempfehlungen" umfassen außerdem alternative Möglichkeiten wie den zeitlich versetzten Anbau von gentechnisch verändertem und nicht gentechnisch verändertem Mais (zeitliche Isolation) in Mitgliedstaaten, deren klimatische Bedingungen dies zulassen. "Die empfohlenen Verfahren sind im Zusammenhang mit dem im Juli angenommenen neuen Konzept der (Europäischen) Kommission für die Koexistenz und den Anbau genetisch veränderter Organismen (GVO) zu sehen", sagte Kommissar John Dalli, zuständig für Gesundheit und Verbraucherpolitik, der den Bericht dem Agrarrat vorlegte. "Die Koexistenzempfehlungen stehen ganz im Einklang mit dem Vorschlag, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einzuräumen, um die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen zu organisieren. Das Dokument listet verschiedene fakultative Praktiken auf, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, auf nationaler oder regionaler Ebene Koexistenzmaßnahmen zu entwickeln und auszuarbeiten." Die im Bericht empfohlenen bewährten Verfahren beziehen sich vom Anbau bis zur ersten Verkaufsstelle auf drei Formen der Erzeugung von gentechnisch verändertem Mais: Körnermais, Silomais und Zuckermais. Nach einer Untersuchung der möglichen Ursachen für eine Durchmischung haben die Mitgliedstaaten bewährte Bewirtschaftungspraktiken erarbeitet, um eine Koexistenz zu ermöglichen, ohne die ökonomische und agronomische Effizienz zu beeinträchtigen. Angaben des 2008 gegründeten ECoB zufolge, der auf die Entwicklung kulturspezifischer Leitlinien für Koexistenz und die Identifizierung von bewährten Verfahren für technische Trennungsmaßnahmen abzielte, garantiere beispielsweise die Einhaltung von Mindestabständen von 15 bis 50 m, dass das Risiko einer Kreuzbestäubung zwischen GV-Mais und Nicht-GV-Mais verringert und der GVO-Anteil konventioneller Nahrungs- und Futtermittel auf unter 0,9 % (d.h. unter den vorgeschriebenen Schwellenwert für die Kennzeichnung) gesenkt wird. Die Gruppe weist auch darauf hin, dass durch größere Abstände von 100 bis 500 Metern das Risiko einer Vermischung weiter gesenkt werden kann (bis auf 0,1% als unterste Nachweisgrenze). 2009 wurden GV-Pflanzen weltweit auf 134 Mio. ha Ackerfläche angebaut. Als die drei Haupterzeuger gentechnisch veränderter Pflanzen gelten die USA mit 48% aller weltweiten GVO-Anbauflächen, Brasilien mit 16 und Argentinien ebenfalls mit 16%. In der EU sind nur zwei gentechnisch veränderte Maissorten und eine Kartoffelsorte zugelassen. Das neue Dokument gibt den EU-Staaten wirksame Werkzeuge an die Hand, um die Maßnahmen nationalen und lokalen Gegebenheiten anzupassen. Darauf hingewiesen sei, dass die Europäische Kommission vor kurzem einem Vorschlag zustimmte, der den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, frei über Beschränkung, Zulassung oder Verbot des Anbaus von GVO im Einklang mit dem GV-Zulassungssystem der EU zu entscheiden. "Die Gewährung der Möglichkeit, aus anderen Gründen als der wissenschaftlichen Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken über den Anbau zu entscheiden, erfordert auch eine Änderung der geltenden Vorschriften", sagte Kommissar Dalli im Juli. "Dies bedeutet, dass eine sehr gründliche Sicherheitsprüfung und ein verschärftes Überwachungssystem beim GVO-Anbau Prioritäten sind und als solche rigoros verfolgt werden. Die (Europäische) Kommission ist entschlossen, noch vor Ende des Jahres Folgemaßnahmen zu treffen."

Länder

Argentinien, Brasilien, Vereinigte Staaten

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