Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Methoden und Kriterien für die Zählung von Elektrizität, Wasserstoff und Methan hinsichtlich des zu erreichenden Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen von 10% im Verkehrssektor
Die Europäische Kommission ruft zur Einreichung Vorschlägen für Methoden und Kriterien für die Zählung von Elektrizität, Wasserstoff und Methan hinsichtlich des zu erreichenden Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen von 10% im Verkehrssektor auf. Auftragsgegenstand ist die Leistung technischer und wissenschaftlicher Unterstützung für die Kommission in Form von Erwägungen und Anregungen hinsichtlich der Bewertung der Auswirkungen eines potenziellen Legislativvorschlages in Zusammenhang mit dem zu erreichenden Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor. Die Richtlinie über erneuerbare Energie der Europäischen Union definiert für das Jahr 2020 Ziele für einen Anteil der erneuerbaren Energie von 20% am allgemeinen Endenergieverbrauch und 10% am Verbrauch im Verkehrssektor. Letzteres Ziel muss von den Mitgliedstaaten selber umgesetzt werden. Alle Arten erneuerbarer Energiequellen können zu dem Ziel beitragen, unter anderem Biokraftstoffe (flüssig oder gasförmig) und Strom aus erneuerbaren Quellen. Obwohl die Gesetzgebung Berechnungsspezifikationen für zwei der drei Bereiche umfasst, ist das nicht immer ein einfacher Prozess. Die unter der Aufforderung avisierte Arbeit umfasst sechs Bereiche: - kurze Analyse und Überblick über das Ausmaß, in dem Mitgliedstaaten Elektrizität, Wasserstoff und Methan aus erneuerbaren Quellen im Hinblick auf das 10%-Ziel nutzen werden; - eine Zusammenfassung der öffentlichen Konsultation für die Zählung von Elektrizität, Wasserstoff und Methan aus erneuerbaren Quellen hinsichtlich der Erfüllung des 10%-Ziels; - eine Bewertung der Triebkräfte für eine Erhöhung der Produktion von Elektrizität, Wasserstoff und Methan aus erneuerbaren Quellen innerhalb der gesamten Energieerzeugung bis 2020 sowie der Frage, in welchem Umfang der Verkehrssektor und die Förderung von mit Strom, Wasserstoff und Methan angetriebenen Fahrzeugen diese Triebkräfte möglicherweise beeinflussen; - Entwicklung verschiedener Reihen von Methoden und Bedingungen für Elektrizität, Wasserstoff und Methan aus erneuerbaren Quellen hinsichtlich des 10%-Ziels; - Analyse der Machbarkeit und relevanter Auswirkungen für verschiedene Reihen von Methoden, einschließlich der Vereinfachung der Anwendung und dem Ausmaß, zu dem diese Methoden die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis 2020 oder darüber hinaus beeinflussen; - Unterstützung der Kommission bei der Entwicklung eines potenziellen Legislativvorschlages und der Entwicklung einer Reihe von Bedingungen und Methoden.Die offizielle Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Amtsblatt der Europäischen Union finden Sie im ABl. Nr. S 207 vom 23. Oktober 2010(öffnet in neuem Fenster)