Gemeinsame Forschungsstelle befasst sich mit Alkoholbetrug mit Denaturierungsmitteln
Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission hat die Liste der Denaturierungsmittel, die potenziell zur Harmonisierung von Denaturierungspraktiken in der EU genutzt werden könnten, enthüllt. Die Kurzliste der Denaturierungsmittel vom 6. Dezember wird Betrugs- und Steuerhinterziehungspraktiken im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken entschärfen. Ethanol ist ein Denaturierungsmittel, das durch Zugabe eines anderen Stoffes für den menschlichen Verzehr ungenießbar gemacht wird. Aufgrund des chemischen Zusatzes schmecken Denaturierungsmittel entweder sehr bitter oder riechen sehr stark. JRC-Wissenschaftler sagen, dass die Denaturierungsmittel auf dieser Liste wahrscheinlich mehr als 100 Stoffe ersetzen könnten, die derzeit in Europa zur Denaturierung von Alkohol verwendet werden. Das Team sagt, auf denaturiertem Alkohol werde keine harmonisierte Verbrauchsteuer erhoben, wie bei üblichem Alkohol oder alkoholischen Getränken. Denaturierungsmittel werden in Scheibenwaschflüssigkeit, Lösungsmittel und Duftstoffen verwendet. Das JRC koordinierte die Studie im Auftrag der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission. Die Forscher verglichen eine Vielzahl von potenziellen Denaturierungsmitteln mit einer Reihe von Kriterien: Dazu gehören die Schwierigkeiten bei der Entfernung der Denaturierungsmittel aus dem Alkohol, die einfache Erkennung und tragbare Kosten. Die daraus resultierende Kurzliste der Denaturierungsmittel umfasst folgende Formulierungen und Konzentrationen. Für vollständig denaturierten Alkohol sowie für Lösungsmittel, Verdünner und Scheibenwaschprodukte werden folgende Denaturierungsmittel und Konzentrationen empfohlen: drei Liter Isopropylalkohol (IPA) plus drei Liter Methylethylketon (MEK) plus ein Gramm Denatoniumbenzoat. Für Kosmetika, Parfums und Hygieneprodukte werden folgende Mittel und Konzentrationen empfohlen: 5 Liter IPA plus 1 Gramm Denatoniumbenzoat oder 78 Gramm tert-Butylalkohol (TBA) plus 1 Gramm Denatoniumbenzoat. Für Biokraftstoffe wird folgende Empfehlung ausgesprochen: Benzin plus zwei Liter Ethyl-tert-Butyl-Ether (ETBE) plus ein Liter IPA. Für Druckfarben: 3 Liter IPA plus 3 bis 10 Liter Ethylacetat (EA). Die Europäische Kommission denkt über Möglichkeiten nach, die Verwendung der vorgeschlagenen Denaturierungsmittel in allen Mitgliedstaaten zu fördern. Die Beamten würden gerne eine freiwillige Umstellung auf die neuen Denaturierungsmittel pro Produktkategorie sehen. Die Europäische Agentur für chemische Stoffe ist ihrerseits über die Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Denaturierungsmittel mit den Zielen der Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer St0offe) sehr zufrieden. Beamte und Vertreter der Mitgliedstaaten trafen sich im vergangenen Juli, um diese Problematik zu diskutieren. Ihre Beratung soll mit einem positiven Ergebnis im Juni 2012 ihren Höhepunkt erreichen. Wie die Dinge stehen, haben die EU-Mitgliedstaaten freie Hand, die Anforderungen für sowohl vollständig denaturierten Alkohol und für Alkohol, der für die Herstellung eines Produkts bestimmt ist, das sich nicht für den menschlichen Verbrauch eignet, festzulegen. Eines der Probleme ist das komplizierte Verfahren zur Erkennung von Denaturierungsmitteln. Es übt auch einen hohen Druck auf die Zolllabors aus und führt zu mehr Lücken bei der Kontrolle. Ein weiteres Problem ist, dass es eine Reihe von Denaturierungsmitteln gibt, die weniger robust als andere zu sein scheinen. Betrüger, die Alkohol aus Produkten gewinnen, die von der Alkoholsteuer befreit sind, nutzen dies so viel wie sie können, was zu erheblichen finanziellen Einbußen in den Mitgliedstaaten führt.Weitere Informationen finden Sie unter: Gemeinsame Forschungsstelle (JRC): http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm(öffnet in neuem Fenster)