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Ratsentschließung über die Grundsätze und den Zeitplan für die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Entschließung des Rates vom 22. Dezember 1994 über die Grundsätze und den Zeitplan für die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastrukturen (94/C 379/03). Am 28. Oktober 1994 legte die Kommission dem Rat folgendes Dokument...

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Entschließung des Rates vom 22. Dezember 1994 über die Grundsätze und den Zeitplan für die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastrukturen (94/C 379/03). Am 28. Oktober 1994 legte die Kommission dem Rat folgendes Dokument vor: "Grünbuch über die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur und der Kabelfernsehnetze - Teil 1: Grundsätze und Zeitplan". Der Rat erkennt grundsätzlich an, daß die Bereitstellung von Telekommunikationsinfrastruktur zum 1. Januar 1998 liberalisiert werden sollte und kommt überein, daß der erforderliche regulatorische Rahmen geschaffen wird, damit die Liberalisierung zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Um die erforderlichen strukturellen Anpassungen durchführen zu können, wird den Mitgliedstaaten, die von der Übergangsregelung für den Sprachtelefondienst Gebrauch machen, eine zusätzliche Übergangszeit von höchstens fünf Jahren eingeräumt.

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