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Bericht über die Ergebnisse der Konsultation zum Grünbuch über die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur

Der Text dieser Nachricht wurde unverändert aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: Die Kommission hat auf Vorschlag ihrer Mitglieder Bangemann und Van Miert den Bericht über die Ergebnisse der Konsultation zum Grünbuch über die Liberalisierung der Tel...

Der Text dieser Nachricht wurde unverändert aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: Die Kommission hat auf Vorschlag ihrer Mitglieder Bangemann und Van Miert den Bericht über die Ergebnisse der Konsultation zum Grünbuch über die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur und der Kabelfernsehnetze angenommen. Die Konsultationen fanden breite Resonanz. Mehrere Hundert Organisationen, Unternehmen und Verbände, darunter Gewerkschaften sowie Benutzer- und Verbraucherverbände, nahmen an den Anhörungen in Brüssel teil. Ferner gingen über 100 schriftliche Beiträge ein. Die Vorschläge und das Programm der Kommission zur Liberalisierung des Telekommunikationssektors wurden von breiten Kreisen befürwortet. Überdies wurde bei den Konsultationen der Wunsch geäußert, die Kommission möge so bald wie möglich ihr Paket von Vorschlägen für ordnungspolitische Rahmenbedingungen vorlegen, die einen dynamischen Wettbewerb, Verbund und Interoperabilität fördern. Vor allem wurde erneut auf den Bedarf an effizienten Maßnahmen in den im Grünbuch aufgezeigten Hauptbereichen hingewiesen: Lizenzvergabe, Zusammenschaltung, Finanzierung des universellen Dienstes in einem wettbewerbsorientierten Umfeld, uneingeschränkte, wirksame Anwendung der Wettbewerbsregeln. Die Schlüsselfunktion des Telekommunikationssektors Modernisierung, Reform und Übergang zu einem effizienten Wettbewerb sind der Schlüssel zu anhaltendem Wachstum und Wohlstand des Telekommunikationssektors in der EU, der einen jährlichen Umsatz von über 140 Mrd. ECU, d.h. mehr als 3% des BIP, erzielt und ein starkes Wachstum verzeichnet. Die Nutzung internationaler Telekommunikationsdienste stieg in den vergangenen Jahren beim öffentlichen Netz um mehr als 10%jährlich und bei Privatnetzen noch rascher an. Es gibt über 170 Millionen Hauptanschlußleitungen in der Union und annähernd 15 Millionen Funktelefonteilnehmer; diese Zahl nimmt auf einigen stärker wettbewerbsorientierten Märkten rasch zu. Darüber hinaus unterstützen Modernisierung, Wachstum und Kostenwirksamkeit der Infrastrukturen die Gesamtentwicklung der Telekommunikation in der Union und die verstärkte Nutzung von Kommunikations- und Informationsdiensten durch größere und kleinere Unternehmen und Verbraucher. Hauptthemen und Ergebnisse der Konsultationen Die Konsultationen haben in erster Linie ergeben, daß allgemeine Übereinstimmung hinsichtlich des Bedarfs an transparenten, absehbaren und wirksamen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen auf Unionsebene besteht, die einen effizienten Wettbewerb ermöglichen, vor allem was den universellen Dienst, die Zusammenschaltung und die Lizenzvergabe betrifft. Lizenzvergabe für Infrastrukturen und Dienste: Transparente Maßnahmen und Verfahren zur Erteilung von Lizenzen bzw. Genehmigungen sind vor 1998 einzuführen, damit der vereinbarte Termin für die Liberalisierung eingehalten werden kann. Die Zusammenschaltung von bestehenden und neuen, festen und mobilen Netzen spielt im neuen Wettbewerbsumfeld eine zentrale Rolle. Die technischen und finanziellen Aspekte der Zusammenschaltung sind zu berücksichtigen, und man sprach sich allgemein für gemeinsame ordnungspolitische Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene aus, um die Schwierigkeiten bei der Aushandlung von Zusammenschaltungsvereinbarungen zu beseitigen. Hinsichtlich des universellen Dienstes wurde der Bedarf an einem gemeinsamen Konzept auf Unionsebene anerkannt. Die meisten Betreiber, Diensterbringer und Benutzerorganisationen vertraten die Auffassung, daß die Definition als Basis-Sprachtelefondienst ein geeigneter Ausgangspunkt sei. Dieses Konzept könne parallel zum Wandel der Technologie und der Nachfrage weiterentwickelt werden, woraus sich jedoch keine unverhältnismäßigen Hindernisse für den Marktzugang ergeben dürften. Was die Finanzierung des universellen Dienstes anbelangt, war man sich darin einig, daß er vor allem nicht die Marktstruktur verzerren oder die Einführung des Wettbewerbs verhindern dürfe und die Betreiber zu Leistungsverbesserungen veranlassen sollte. Obwohl die Bereitstellung von Mitteln für den universellen Dienst weitgehend befürwortet wurde, ist die Kommission der Ansicht, daß die Mitgliedstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip über die Art der Finanzierung entscheiden können, sofern es sich dabei um ein transparentes, abgestimmtes System handelt. In der Frage der internationalen Dimension wurde mit großer Mehrheit die Auffassung vertreten, daß die Europäische Union für Betreiber und Gerätehersteller einen vergleichbaren, effizienten Zugang zu Märkten in Drittländern anstreben müsse. Die nächsten Schritte Nach Ansicht der Kommission hat die Konsultation einen eindeutigen Konsens hinsichtlich der Vorschläge ergeben, die mit dem Grünbuch vorgelegt wurden und überdies wesentliche Vorleistungen für die Maßnahmen erbracht, die sie nunmehr unterbreiten wird. Zu Fragen der Liberalisierung wird die Kommission Änderungen zur Diensterichtlinie von 1990 vorschlagen, um die vollständige Liberalisierung von Telekommunikationsinfrastrukturen und Diensten Anfang 1998 zu gewährleisten. Die Änderungsentwürfe zur Diensterichtlinie werden auch Mobilfunk und Personal Communications betreffen. Maßnahmen zur Liberalisierung der Kabelfernsehnetze für die Bereitstellung monopolfreier Telekommunikationsdienste wurden bereits vorgeschlagen.

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