Richtlinie der Kommission über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
Von der Kommission wurde die Richtlinie 94/69/EG vom 19. Dezember 1994 zur Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt herausgegeben. Diese Richtlinie, die die 21. Anpassung der Richtlinie des Rates darstellt, wird das Verzeichnis gefährlicher Stoffe in Anhang I so angeglichen, daß er nunmehr eine Reihe komplexer Stoffe auf Kohlen- bzw. Erdölbasis umfaßt. Für die Mitgliedstaaten ist diese Richtlinie ab 1. September 1996 verbindlich.