Klassifikation, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Angleichung der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten in Zusammenhang mit der Klassifikation, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe gemacht. Diese Richtlinie wird die vorherige Richtlinie 88/379/EEC vom 7. Juni 1988 ersetzen, die in mehreren Fällen ergänzt wurde. Da nun weitere Ergänzungen notwendig werden, schlägt die Kommission aus Gründen der Deutlichkeit vor, daß die Richtlinie neu formuliert wird. Die in den Mitgliedstaaten für bestimmte gefährliche Aufbereitungen geltenden Vorschriften zeigen trotz der in der Gemeinschaft bestehenden Bestimmungen erhebliche Differenzen in bezug auf die Klassifikation, Verpackung und Kennzeichnung. Diese Differenzen stellen Handelsschranken dar und schaffen ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Daher ist die Angleichung der einschlägigen Rechtsvorschriften notwendig, um das Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. Die Richtlinie beruht auf einem hohen Niveau des Schutzes, soweit sie sich auf die Gesundheit, Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt bezieht. Es werden Vorschriften für die Kennzeichnung einer Reihe gefährlicher Produkte sowie für die Anbringung von kindersicheren Verschlüssen und für Konzentrationsgrenzen für gasförmige Produkte gemacht.