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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Kommission bestätigt Maßnahmen zur Sicherung des freien Wettbewerbs auf dem Gebiet der Telekommunikation bis zum Jahre 1998

Am 19. Juli 1995 stimmte die Kommission auf Vorschlag der Kommissionsmitglieder Van Miert (Wettbewerb) und Bangemann (Gewerbliche Wirtschaft, Informationstechnologien und Telekommunikation) zwei Initiativen zu, durch die der Telekommunikationsmarkt in Europa in den kommenden J...

Am 19. Juli 1995 stimmte die Kommission auf Vorschlag der Kommissionsmitglieder Van Miert (Wettbewerb) und Bangemann (Gewerbliche Wirtschaft, Informationstechnologien und Telekommunikation) zwei Initiativen zu, durch die der Telekommunikationsmarkt in Europa in den kommenden Jahren wesentlich bestimmt wird. Es handelt sich dabei zum einen um den Entwurf einer Richtlinie (gemäß Artikel 90 des Vertrages), mit der die politische Übereinkunft der Mitgliedstaaten über die bis zum 1. Januar 1998 zu erfolgende Liberalisierung sämtlicher Bereiche der Telekommunikation (das Telefon eingeschlossen) und der entsprechenden Infrastruktur umgesetzt wird (wobei für bestimmte Mitgliedstaaten Übergangsperioden gelten). Die Mitgliedstaaten werden zu den entsprechenden Maßnahmen aufgerufen, die sichern sollen, daß die Märkte bis zu dem festgelegten Zeitpunkt auch wirklich offen sind. So sind bis 1996 mit Ausnahme des Telefondienstes, für den die Frist bis 1998 dauert, Beschränkungen für die Nutzung alternativer Infrastruktureinrichtungen aufzuheben. Die Bedingungen für die Lizenzvergabe und die für das Zusammenschalten geltenden Vorschriften sind bis 1997 festzulegen. Der Entwurf der Richtlinie wird jetzt zum Zwecke der öffentlichen Diskussion veröffentlicht. Die Annahme durch die Kommission ist für Ende dieses Jahres vorgesehen. Zum anderen geht es um einen Vorschlag für eine Richtlinie (auf der Grundlage von Artikel 100A), mit der ein harmonisierter Rahmen für den Verbund von Telekommunikationssystemen im Zusammenhang mit der Einführung eines offenen Netzzugangs (ONP) gesetzt wird. Das Ziel besteht in der Gewährleistung eines universellen Dienstes und der Interoperabilität der Telekommunikationsdienste in der Union. Neue Anbieter haben auf diese Weise die Möglichkeit, ihre Einrichtungen mit denen der bestehenden Netzbetreiber zusammenzuschalten. Dieser Vorschlag muß vom Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt werden. Er soll noch vor 1998 umgesetzt werden. Die beiden Initiativen sind Teil des ausgeglichen EU-Ansatzes, demzufolge es bei Liberalisierung und Harmoniserung im Telekommunikationssektor keine Trennung geben darf. Sie sind zugleich Kern eines ganzen Pakets von Änderungen der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen in diesem Bereich, die die Kommission für den Zeitraum nach 1998 vorbereitet. Sie sind aber auch Ergebnis der ausführlichen Beratungen mit diesem Sektor in den vergangenen Monaten. Weitere, in der Kommissionsmitteilung über die Konsultationen zum Infrastrukturgrünbuch bereits publik gemachte Maßnahmen werden voraussichtlich bis zum Jahresende 1995 veröffentlicht.

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