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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Änderung der Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Am 29. Juni 1995 nahm der Ministerrat eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an. Es scheint zweckmäßig, so heißt es in der Verordnung, die Zusammensetzung des Verwaltungsrats de...

Am 29. Juni 1995 nahm der Ministerrat eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an. Es scheint zweckmäßig, so heißt es in der Verordnung, die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in bezug auf die Vertretung der Arbeitgeberverbände und der Arbeitnehmerorganisationen zu ändern. Die Zusammensetzung dieses Verwaltungsrats muß geändert werden, um dem Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens Rechnung zu tragen. Die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 ist vorgenommen worden, so daß es in ihr nunmehr heißt, daß sich der Verwaltungsrat der Agentur aus 48 Mitgliedern zusammensetzt, und zwar aus a) 15 Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten, b) 15 Vertretern der Arbeitgeberverbände, c) 15 Vertretern der Arbeitnehmerorganisationen, d) 3 Vertretern der Kommission. Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt drei Jahre. Eine Wiederernennung ist möglich. Der Verwaltungsrat wählt aus den Reihen seiner Mitglieder für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden und drei stellvertretende Vorsitzende. Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit der Zweidrittelmehrheit der Stimmen gefaßt. Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben je zwei Stimmen. Die anderen Mitglieder haben je eine Stimme.

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