Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - Verfahrensregeln
Vorbehaltlich von geringfügigen Änderungen hat die Europäische Kommission den vom Verwaltungsrat der "Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz" vorgeschlagenenen Verfahrensregeln zugestimmt. Die Agentur hat die Aufgabe, Informationen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in der Europäischen Union und Drittländern zu sammeln, gemeinschaftliche Aktionen in der Gemeinschaft zu unterstützen und einen Beitrag zur gemeinschaftlichen Politik auf dem Gebiet der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu leisten.