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Ratifizierung des Vertrages über die Energiecharta

Die Kommission hat den Vorschlag für einen Beschluß des Rates und der Kommission über die Ratifizierung des Vertrages über die Energiecharta und des Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit zusammenhängende Umweltaspekte durch die Europäischen Gemeinschaften ver...

Die Kommission hat den Vorschlag für einen Beschluß des Rates und der Kommission über die Ratifizierung des Vertrages über die Energiecharta und des Energiechartaprotokolls über Energieeffizienz und damit zusammenhängende Umweltaspekte durch die Europäischen Gemeinschaften verabschiedet. Die Ratifizierung des Vertrages und des Protokolls stellt für die Europäischen Gemeinschaften eine wichtige Etappe im Ausbau der Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas und den Ländern der Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten dar. Sie stärkt die zentrale Rolle der Union, wird es ihr doch ermöglicht, sich in vollem Umfang an der Verwirklichung dieser internationalen Vereinbarungen zu beteiligen. Der Vertrag und das Protokoll wurden am 17. Dezember 1994 in Lissabon von den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet. Insgesamt haben 50 Staaten ihre Unterschrift unter die beiden Vertragswerke gesetzt. Bis zu seinem Inkrafttreten wenden die Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten den Energiechartavertrag vorläufig an. In der Erwartung, daß die Energiechartakonferenz über den Sitz des Sekretariats der Energiecharta beschließt, hat die Kommission ferner beschlossen, diesem Sekretariat einen rückzahlbaren Mittelvorschuß in Höhe von 1 Mio. ECU für das letzte Quartal 1995 zu gewähren. Dieser Betrag soll es dem Chartasekretariat gestatten, sich unabhängig einzurichten und seine Arbeit bis zum Ende dieses Jahres aufzunehmen. Dieser Mittelvorschuß wäre aus künftigen Beiträgen der Vertragsunterzeichner nach zuvor mit dem Chartasekretariat zu vereinbarenden Modalitäten zurückzuzahlen.

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