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Mitteilung der Kommission zum Wettbewerb am Markt für Telekommunikationsdienste

Die Kommissionsrichtlinie 90/388/EWG zum Wettbewerb in den Märkten für Telekommunikationsdienste wird als grundlegender Pfeiler des Rahmenwerkes der Europäischen Union zur Liberalisierung des europäischen Telekommunikationsmarktes angesehen. Die Kommission veröffentlichte eine...

Die Kommissionsrichtlinie 90/388/EWG zum Wettbewerb in den Märkten für Telekommunikationsdienste wird als grundlegender Pfeiler des Rahmenwerkes der Europäischen Union zur Liberalisierung des europäischen Telekommunikationsmarktes angesehen. Die Kommission veröffentlichte eine Mitteilung zum Status und zur Durchführung der Richtlinie mit Blick auf die Einschätzung des gegenwärtigen Standes ihrer Durchführung durch die Mitgliedstaaten, die Darstellung und Erläuterung der zentralen Themen und die Einordnung der Richtlinie in den Zusammenhang des Reformenpakets, das in Übereinstimmung mit dem vom Rat festgelegten Zeitplan die Liberalisierung aller öffentlichen Sprachtelephondienste bis 1998 zum Ziel hat. Das Ausmaß der Umsetzung der Richtlinie weicht in den einzelnen Mitgliedstaaten immer noch sehr stark von einander ab. In einigen Staaten müssen weitere Maßnahmen eingeleitet werden, ehe von einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie ausgegangen werden kann. Die Kommission hat gegen zwei Mitgliedstaaten formale Verfahren eingeleitet, da sie von diesen nicht über alle auf nationaler Ebene erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Durchführung informiert wurde. Gegen zwei weitere Mitgliedstaaten wurden formale Verfahren wegen unkorrekter Anwendung der Richtlinie in Gang gesetzt. Während der Durchführung der Richtlinie haben sich fünf Hauptgebiete herauskristallisiert,denen spezifische Beachtung geschenkt werden muß: - Es ist eine Reihe von Fragen entstanden hinsichtlich des Umfangs des Begriffs Sprachtelefone und damit hinsichtlich des Grades, bis zu dem besondere oder ausschließliche Rechte in Sprachdiensten abzuschaffen sind. - Es ist die Befürchtung aufgetaucht, daß die Anbieter von Diensten auf Grund der Öffnung bestimmter Arten der Sprachdienste für den Wettbewerb das Sprachtelephonmonopol unterlaufen; - Die Liberalisierung von Firmennetzen und geschlossenen Nutzergruppen wurde nicht gesichert, da auf Grund Restriktionen bei der Nutzung alternativer Infrastrukturen und Diskussionen hinsichtlich des erlaubten Rahmens für die Mitgliedschaft in geschlossenen Nutzergruppen Engpässe bei der Bereitstellung von Kapazitäten durch neue Anbieter von Diensten hervorgerufen wurden; - Die Notwendigkeit spezifischer Pläne für Datendienste für die Öffentlichkeit sollte überdacht werden; - Es gibt keine eindeutige Trennung zwischen betriebsbezogenen und regulierenden Funktionen. Der Bericht 1992 verdeutlichte, daß die Effektivität der Maßnahmen zur Liberalisierung des Sektors von vielen Anbietern und Nutzern von Telekommunikationsdiensten in Frage gestellt wurde. Hinzu kommt, daß hohe Tarife und die mangelnde Verfügbarkeit der grundlegenden Infrastruktur, über die die liberalisierten Dienste betrieben oder Dritten zur Verfügung gestellt werden sollen, die ausgedehnte Entwicklung von Hochgeschwindigkeits-Firmennetzen in Europa, den Fernzugriff auf Datenbanken durch Firmen und lokale Nutzer sowie die Ausnutzung innovativer Dienste wie Telebanking und Fernlernkurse behindern. Ordnungspolitische Einschränkungen verhindern in vielen Mitgliedstaaten außerdem die Nutzung von durch Dritte betriebene alternative Infrastrukturen wie Kabelfernsehnetze undNetze im Besitz von Energieunternehmen, Eisenbahn- und Autobahnbetreibern, mit denen sie ihre zahlreichen Kommunikationsbedürfnisse befriedigen. Von Nutzervereinigungen und Firmen ist hervorgehoben worden, daß europäische Unternehmen weniger wettbewerbsfähig sind, innovative Dienste langsamer angewandt werden und infolgedessen die Entwicklung eines paneuropäischen Netzes verzögert wird.

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